PM/ Landeshauptstadt Schwerin

Die Stadt Schwerin hat mit dem ehemaligen Pächter der Liegenschaft auf Kaninchenwerder eine außergerichtliche Einigung erzielt. Der Vergleich sieht vor, dass das seit 2020 bestehende Mietverhältnis einvernehmlich zum 31.12.2025 aufgehoben wird. Der bisherige Pächter hat sich dazu verpflichtet, das Wirtschaftsgebäude auf der Insel bis spätestens 28.02.2026 zu räumen und herauszugeben.

Damit kann auch Auswahlverfahren für einen neuen Betreiber wieder Fahrt aufnehmen: „Die Bewerber aus der engeren Auswahl werden derzeit durch das federführende Zentrale Gebäudemanagement kontaktiert. Vorgesehen ist, dass sie ihre Nutzungskonzepte einer Jury im Rahmen einer persönlichen Vorstellung präsentieren“, erklärt Kristian Meier-Hedrich, Werkleiter des ZGM. Die Jury wird sich aus Vertretern der Stadtverwaltung (u. a. der Bereiche Liegenschaften, ZGM, Tourismus, Umwelt) sowie politischen Vertretern zusammensetzen. Die Präsentationen sind für den Zeitraum Februar/März 2026 geplant. Auf dieser Grundlage soll anschließend eine Entscheidung zur Neuvergabe getroffen werden.

Parallel laufen Sanierungsmaßnahmen für das Wirtschaftsgebäude an. Das ZGM hatte den Sanierungsbedarf schon frühzeitig ermittelt. Nach Vorlage eines Gutachtens bis Ende Januar 2026 werden die Planungen dafür fortgesetzt und die Bauleistungen u.a. für das Dach und die Veranda ausgeschrieben. Ziel ist es, die Gebäudehülle des Wirtschaftsgebäudes noch in diesem Jahr zu sanieren. Für die Maßnahme stehen Fördermittel zur Verfügung. Es ist daher in dieser Saison nur eine eingeschränkte Bewirtschaftung der Insel möglich. Der Hafen kann wie im vergangenen Jahr genutzt werden.

Mit dem geschlossenen Vergleich wird ein langwieriger Rechtsstreit vermieden: Die Räumung war Gegenstand einer vom ZGM angestrengten Klage. Der Pächter verweigerte die Räumung auch nach fristloser Kündigung des Vertrages unter Berufung auf eine Verlängerungsoption des Vertrages, die bis zum Schluss strittig blieb. Aufgrund der dringend notwendigen Sanierung des Gebäudes und der ungewissen Dauer der Räumungsklage hatte das ZGM im vergangenen Jahr Vergleichsgespräche mit der Gegenseite aufgenommen, die im Dezember zu einer Einigung führten. Gegenstand des Vergleiches ist neben der Räumung der Verzicht auf alle gegenseitigen Forderungen und eine Entschädigungszahlung.


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