(stm)

Schwerin soll nach dem Willen der Stadtverwaltung nicht in die neue Ortsliste der Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen werden. Was erst nach einem Vorteil klingt – mehr Möglichkeiten für Sonntagsöffnungen – könnte für den Handel in der Landeshauptstadt am Ende das Gegenteil bedeuten. So sieht es zumindest die Steadtverwaltung. Genau deshalb soll die Stadtvertretung den Oberbürgermeister per Beschluss beauftragen, beim Wirtschaftsministerium die Streichung Schwerins zu beantragen.

Hintergrund ist die ÖffZVO M-V. Sie erlaubt in sogenannten „bestimmten Orten“ mit starkem Tourismus in festgelegten Zeiträumen Sonntags- und Feiertagsöffnungen: vom 15. März bis 31. Oktober sowie vom 17. Dezember bis 8. Januar, maximal sechs Stunden zwischen 11:30 Uhr und 19:00 Uhr. Allerdings gilt das nicht für alle Branchen: Baumärkte, Möbelhäuser, Autohäuser und Elektrofachmärkte sind ausdrücklich ausgenommen.

Genau darin sieht die Stadt ein Risiko. In der Entwurfsfassung einer neuen Ortsliste taucht Schwerin erstmals als Welterbestadt auf. Die Verwaltung befürchtet aber, dass die Regelung dann nicht – wie bisher bei anderen Welterbestädten – nur auf klar abgegrenzte Bereiche beschränkt würde, sondern praktisch stadtweit greifen könnte. Das hätte Folgen: In Einkaufscentern wie dem Schlosspark-Center oder dem Sieben-Seen-Center sind Elektrofachmärkte teils wichtige Ankermieter. Wenn diese an den „touristischen“ Sonntagen nicht öffnen dürfen, könnten Sonntagsöffnungen für ganze Center unattraktiv werden. Die Stadt warnt zudem vor einem unverständlichen „Flickenteppich“, bei dem manche Läden offen hätten und andere im selben Gebäude schließen müssten.

Deshalb setzt die Verwaltung auf eine andere Lösung: lieber gar nicht in der Ortsliste stehen – und damit weiterhin auf die bisherigen, anlassbezogenen verkaufsoffenen Sonntage setzen, die in vielen Städten möglich sind. Parallel versucht die Stadt zwar, mit dem Wirtschaftsministerium doch noch eine präzise, straßenweise Abgrenzung zu erreichen. Bis das geklärt ist, soll aber die Streichung Schwerins beantragt werden, um Nachteile für den Einzelhandel zu vermeiden.


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