Beim Bürgerentscheid zum Stadtteilpark/Spielplatz an der Kieler Straße läuft in Schwerin alles über den Briefkasten – umso brisanter ist eine Zahl, die die Stadt jetzt nennt: 694 Abstimmungssendungen sind bis vergangenen Montag als unzustellbar zurückgekommen. Das sind knapp 0,9 Prozent der 78.523 Wahlberechtigten – also fast 700 Menschen, die ihre Unterlagen nach aktuellem Stand definitiv nicht erreicht haben.

Faktisch gilt: Ohne Unterlagen keine Stimmabgabe – und bei einer reinen Briefabstimmung kann das am Ende entscheidend sein. Die Stadt hat die Unterlagen bereita am 9. Januar komplett an die Post übergeben; innerhalb von Haushalten kann die Zustellung außerdem zeitversetzt passieren, weil die Sendungen unsortiert verpackt wurden und die Postlogistik rund um die Feiertage zusätzlich belastet war.

Was tun, wenn bei dir kein Abstimmungsbrief angekommen ist?

Die Stadt formuliert dazu eine klare Handlungsanweisung: Wer seine Unterlagen „jetzt noch nicht oder nicht vollständig erhalten hat“, soll sich unbedingt bei der Wahlbehörde melden.


Das geht über die zentrale Hotline der Wahlbehörde: 0385 545-3333.

Praktisch heißt das:

Wenn im eignen Haushalt andere Personen ihre Unterlagen bekommen haben, man selbst aber nicht, ist das erstmal kein Beweis für „weg“ – es kann an der zeitversetzten Zustellung liegen.

Wenn aber bis jetzt nichts da ist, solltest man nicht weiter abwarten: Bei der Wahlbehörde nachfragen, ob die Sendung möglicherweise zu den Rückläufern gehört und wie manschnellstmöglich doch noch abstimmen kannst.

Ein häufiger Grund für „unzustellbar“ ist banal: falsche/alte Meldeadresse, Umzug, fehlender Name am Briefkasten, überforderte Postzusteller oder andere Zustellprobleme. Genau deshalb ist die Hotline so wichtig – dort kann der Fall geprüft werden.

Wenn’s knapp wird: Nicht mehr auf die Post verlassen

Wer seinen Abstimmungsbrief nicht spätestens bis 21. Januar 2026 in die Post gegeben hat, soll ihn laut Stadt lieber persönlich im Stadthaus abgeben. Möglich ist das während der Öffnungszeiten über eine Urne im Bürgerbüro oder über den Briefkasten des Stadthauses.

Entscheidend ist am Ende nur eins: Die Unterlagen müssen bis spätestens 25. Januar 2026, 18:00 Uhr bei der Wahlbehörde eingegangen sein – erst dann zählen sie. Direktabgabe ist im Stadthaus möglich: Am Packhof 2–6.


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