Wie viele Asylbewerber leben aktuell in Schwerin, wie viele Menschen sind ausreisepflichtig – und welche Kosten entstehen der Stadt? Diese Fragen bereits Ende November 2025 vom Stadtvertreter Bressel in einer offiziellen Anfrage an Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier gestellt. Nun liegt die Antwort aus dem Stadthaus vor – mit konkreten Zahlen, aber auch mit wichtigen Einordnungen.
Nach Angaben der Stadtverwaltung waren laut Gesamtstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 30. November 2025, 267 Personen in Schwerin als Inhaber einer Aufenthaltsgestattung registriert – also dem Personenkreis der Asylbewerberinnen und Asylbewerber im laufenden Verfahren. Gleichzeitig weist die Verwaltung darauf hin, dass Menschen, deren Aufenthaltsgestattung abgelaufen ist und die noch kein neues Dokument bei der Ausländerbehörde ausstellen ließen, in dieser Zahl nicht enthalten sind.
173 ausreisepflichtige Personen – aber nicht alle wegen abgelehntem Asylantrag
Zur zweiten Frage nennt die Stadt ebenfalls BAMF-Zahlen mit Stichtag 30. November 2025: Demnach sind 173 ausreisepflichtige Personen in der Landeshauptstadt gemeldet. Wie viele davon abgelehnte Asylbewerber sind, könne jedoch „mangels Erhebung“ nicht mitgeteilt werden. Die Verwaltung betont zudem, dass eine Ausreisepflicht aus unterschiedlichen Gründen entstehen kann – etwa auch durch abgelehnte oder nicht verlängerte Aufenthaltserlaubnisse oder Ausweisungsverfügungen.
Interessant ist dabei die Formulierung, die Ausländerbehörde betreibe bei allen 173 Fällen „konkrete Bemühungen“, um eine Aufenthaltsbeendigung durchzusetzen. Genannt werden unter anderem Identitätsfeststellungen, Beschaffung von Reisedokumenten (Passersatz), Herstellung der Reisefähigkeit, Fahndung nach untergetauchten Personen und gegebenenfalls Ingewahrsamnahmen zur Sicherung einer Rückführung. Gleichzeitig wird eingeräumt: Wie viele Rückführungen tatsächlich stattfinden, sei nur „bedingt“ von der Ausländerbehörde beeinflussbar – etwa wegen komplexer gesetzlicher Vorgaben und der Mitwirkung von Herkunftsländern bei Papieren und Verfahren.
Ausgaben deutlich gesunken: Von 2024: 8,3 Mio. Euro auf 2025 (bis 30.11.): 6,2 Mio. Euro
Auch die Kosten beziffert die Stadt in ihrer Antwort. Für 2024 werden insgesamt 8,3 Millionen Euro ausgewiesen – davon 3,6 Millionen Euro Sozialleistungen und 4,7 Millionen Euro Unterbringung. Für 2025 nennt die Verwaltung mit Stand 30. November 2025 insgesamt 6,2 Millionen Euro – davon 2,1 Millionen Euro Sozialleistungen und 4,1 Millionen Euro Unterbringung. In den Unterbringungskosten seien auch die Gemeinschaftsunterkünfte enthalten.
Zugleich betont die Stadt einen zentralen Punkt der Debatte: Diese notwendigen Aufwendungen würden der Landeshauptstadt Schwerin nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlAG) vom Land erstattet. Unterzeichnet ist die Antwort vom 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Bernd Nottebaum; als Ansprechpartnerin ist in dem Schreiben Frau Rickert benannt.
Einordnung: Zahlen mit Stichtag – und mit Einschränkungen
Die Antwort liefert damit eine Momentaufnahme mit Stichtag Ende November 2025 und stützt sich bei den Personenzahlen auf die BAMF-Gesamtstatistik. Gleichzeitig werden mehrere Einschränkungen deutlich: Nicht jede Person ist automatisch in den genannten Kategorien erfasst (z. B. bei abgelaufener Aufenthaltsgestattung ohne neue Dokumente), und bei den ausreisepflichtigen Personen wird nicht erhoben, wie viele davon unmittelbar auf abgelehnte Asylverfahren zurückgehen.
Klar ist: Das Thema Migration bleibt in Schwerin politisch aufgeladen – die Verwaltung setzt dem nun Zahlen, Zuständigkeiten und Verfahrensrealitäten entgegen.

















