(PM/Mehr Demokratie e.V.)

Im Vorfeld des Bürgerentscheids zum Stadtteilpark Lankow am 25. Januar in Schwerin fordert der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern von Mehr Demokratie e. V. die Stadt Schwerin auf, das Aufhängen von Plakatwerbung zu erleichtern. Anders als bei Wahlkämpfen erhalten die Vertreter des Bürgerbegehrens nicht die Möglichkeit, gebührenfrei auf Straßen- und Grünflächen zu werben.

„Für den ersten Bürgerentscheid der Stadtgeschichte sollte kräftig geworben werden. Das ist wichtig für eine hohe Beteiligung. Leider haben wir den Eindruck, dass bislang das Gegenteil erreicht werden sollte. Gerade für den Schlussspurt ist die Plakatierung wichtig“, sagt Dennis Klüver, Sprecher des Landesvorstands Mecklenburg-Vorpommern von Mehr Demokratie e. V. 

Laut einem Antwortschreiben der Landeshauptstadt Schwerin an einen Stadtvertreter legt die Verwaltung die Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung dahingehend aus, dass die Sondernutzungserlaubnis des öffentlichen Raums im Vorfeld von Bürgerentscheiden nicht gelte, anders als bei Wahlen. „Diese Abwertung der direkten Demokratie gegenüber Wahlen ist falsch. Andernorts ist das Plakatieren im öffentlichen Raum selbstverständlich“, so Klüver. Mehr Demokratie e. V. verweist auf den Bürgerentscheid in Greifswald aus dem Jahr 2023 und den Volksentscheid zur Gerichtsstrukturreform 2015, wo vor den Abstimmungen Plakatierungen stattfanden. In Nordrhein-Westfalen stellte das Verwaltungsgericht Aachen 2006 in einem Urteil klar, dass nicht nur Bürgerinitiativen, sondern auch Parteien vor einem Bürgerentscheid plakatieren dürfen. 

Laut Mehr Demokratie sei eine Änderung der Allgemeinverfügung auch für kommende Bürgerentscheide wichtig. „Demokratie lebt vom öffentlichen Raum und einem fairen und wahrnehmbaren Abstimmungskampf. Wir dürfen nicht dahin kommen, dass nur noch wohlhabende Initiativen werben und Marketingfirmen querfinanziert werden“, so Klüver.


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