(red)
Bis 25. Januar 2026 entscheidet Schwerin in seinem ersten Bürgerentscheid über eine konkrete Frage: Soll das Grundstück an der Kieler Straße in Lankow – Stadtteilpark und Spielplatz – im Eigentum der Stadt bleiben, nicht verkauft werden und der Park an diesem Standort erhalten bleiben? Die Stadtvertretung hat die Abstimmung als reine Briefabstimmung festgelegt; die Unterlagen müssen spätestens bis 18 Uhr bei der Stadt eingegangen sein.
Hintergrund ist ein städtisches Grundstück, das derzeit als öffentliche Spielplatzfläche genutzt wird. Die Verwaltung beschreibt als Ziel des geplanten Verkaufs und der Bebauung eine Erweiterung des Nahversorgungsstandorts – mit einem mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshaus, etwa für Einzelhandel, Arztpraxen, Dienstleistungen und Wohnen. Zugleich wird in der öffentlichen Bekanntmachung dargestellt, dass drei Ersatzspielplätze im Stadtteil errichtet werden sollen; der Rückbau des bestehenden Spielplatzes soll erst nach Fertigstellung, Abnahme und Inbetriebnahme dieser Ersatzflächen erfolgen.
Für die Bürgerinitiative und viele Anwohnerinnen und Anwohner ist die Sache trotzdem mehr als ein „Umzug“ von Spielgeräten. Es geht um den Verlust einer gewachsenen Grünfläche mitten im Viertel – und um die Frage, wie sicher öffentliche Freiräume in Schwerin künftig noch sind, wenn wirtschaftliche Interessen und Flächenkonkurrenz steigen.
Ein Blick in ein städtisches Dokument zeigt, warum der Konflikt emotional so aufgeladen ist: In der „Spielplatzkonzeption 2025–2029“ führt die Stadt für 2023 insgesamt 97 kommunale Spielplätze auf, dazu 103 Spielplätze der Wohnungsträger. Der Spielplatz Kieler Straße wird darin im Stadtteil Lankow mit 4.772 Quadratmetern Bruttospielfläche geführt – also nahezu genau in der Größenordnung, über die in diesen Wochen gestritten wird.
Und genau hier wird es spannend: Spielplätze in der Größenordnung „rund 4.800 Quadratmeter“ (ähnliche Größre wie Stadtteilpark/Spielplatz Lankow) sind in Schwerin nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme. In der Konzeption finden sich nur sechs Spielplätze, die überhaupt größer als 4.800 Quadratmeter ausgewiesen sind – darunter etwa der Spielplatz Ziolkowskistraße (9.882 m²), der Spielplatz der Atolle (7.890 m²) oder der Platz der Opfer des Faschismus (6.766 m²). Mit anderen Worten: Wer die Kieler Straße verliert, verliert nicht nur „irgendeinen“ Spielplatz – sondern eine Fläche, die in Schwerin von ihrer Größe her bereits zur oberen Liga gehört.
Dass der Bürgerentscheid nicht nur lokal wahrgenommen wird, zeigt auch die Unterstützung von außen: Das Deutsche Kinderhilfswerk hofft auf ein klares „Ja“ gegen den Verkauf und ruft zur Beteiligung auf. Entscheidend ist dabei nicht nur die einfache Mehrheit. Laut Stadt gilt: Die Frage ist nur dann zustimmend entschieden, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen „Ja“ ist und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten erreicht.
Was passiert, wenn das „Ja“-Quorum verfehlt wird oder sich eine Mehrheit gegen den Erhalt ausspricht? Dann wäre der Weg frei für den Kurs „Verkauf und Bebauung“ – mit allen Folgen, die das für Lankow hätte: Wegfall einer zusammenhängenden Grünfläche an zentraler Stelle, neue Verkehrs- und Nutzungsströme, und ein Signal, das über den Stadtteil hinaus wirkt. Denn dann stünde die nächste Frage im Raum, die in Schwerin viele umtreibt: Wenn ein Stadtteilpark dieser Größenordnung geopfert werden kann – welche Fläche ist als Nächstes „verhandelbar“?
Genau deshalb ist dieser Bürgerentscheid für viele mehr als eine Abstimmung über ein Flurstück. Er ist ein Gradmesser dafür, wie stark Schwerin seine knappen Freiräume tatsächlich schützt – und wie viel Risiko künftig in jedem Spielplatz steckt, der „zufällig“ gut gelegen ist.
Die Spielplatzkonzeption die erst vor wenigen Monaten von der Stadtvertretung beschlossen wurde kann hier eingesehen und heruntergeladen werden:
Zusatzfakten über „größere Spielplätze“ in Schwerin
Laut „Spielplatzkonzeption der Landeshauptstadt Schwerin 2025–2029 (Stand April 2025)” gibt es in Schwerin (Bezugsjahr 2023):
- 97 kommunale Spielplätze (städtisch)
- 103 Spielplätze der Wohnungsträger
Zusätzlich weist das Dokument 6 kommunale Spielplätze auf öffentlich zugänglichen Schulhöfen gesondert aus.
Wenn man „Spielplätze“ als kommunal + Wohnungsträger versteht, sind das 200 Spielplätze (97 + 103). Ob die 6 Schulhof-Spielplätze darin bereits enthalten sind oder als Zusatzkategorie zu lesen sind, wird an dieser Stelle im Dokument getrennt geführt.
Zur Frage „Wie viele Spielplätze sind größer als 4.800 m²?“:
In den im Dokument benannten Spielplätzen (mit ausgewiesener Fläche) sind 6 Spielplätze größer als 4.800 m². Das sind:
Wohngebietspark Spielplatz/Bolzplatz West (10.164 m²) , Spielplatz Ziolkowskistraße (9.882 m²) , Spielplatz der Atolle (7.890 m²) , Spielplatz Bleicher Ufer (6.788 m²) , Spielplatz Platz der OdF (6.766 m²) und Spielplatz Grünzug Keplerstraße (5.053 m²) .
















