(stm/red)
Beim Standesamt Schwerin sind im Jahr 2025 insgesamt 46 Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) abgegeben worden. Im Vorjahr 2024 waren es 24. Das Gesetz ist seit dem 1. November 2024 in Kraft und ermöglicht, den Geschlechtseintrag und die Vornamen per Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen – ohne das früher übliche gerichtliche Verfahren.
Aus der Schweriner Statistik geht hervor, dass 2025 in 11 Fällen der Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich geändert wurde. In 27 Fällen erfolgte eine Änderung von weiblich auf männlich. Zudem wurde der Eintrag in vier Fällen auf „divers“ geändert. In weiteren vier Fällen wurde der Geschlechtseintrag vollständig gestrichen.
Das Selbstbestimmungsgesetz sieht dabei ein festes Verfahren vor: Die beabsichtigte Änderung muss mindestens drei Monate vor der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden; anschließend kann die Erklärung frühestens nach Ablauf dieser Frist abgegeben werden. Je nach Fallkonstellation gelten zusätzliche Regeln, etwa bei Minderjährigen oder Personen mit Betreuung – und grundsätzlich ist eine erneute Erklärung erst nach einer Wartefrist möglich.
Mit den 46 abgegebenen Erklärungen liegt Schwerin 2025 deutlich über dem Startjahr 2024. Die Zahlen zeigen zugleich, dass in der Landeshauptstadt nicht nur Einträge auf „weiblich“ oder „männlich“ geändert wurden, sondern auch die im Gesetz vorgesehenen Optionen „divers“ und Streichung des Geschlechtseintrags genutzt werden.













