In Schwerin ist die nächste Silvester-Debatte schon eröffnet – und sie wird größer als die üblichen „ein bisschen Lärm, ein bisschen Tradition“-Sätze. In der Stadtvertretung lag jetzt ein Antrag auf dem Tisch, der es in sich hat: Ab dem Jahreswechsel 2026/2027 soll das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorien F2 bis F4 – also klassisches Silvesterfeuerwerk inklusive Böller – im gesamten Stadtgebiet untersagt werden. Dazu soll die Verwaltung rechtzeitig „die notwendigen ordnungsrechtlichen Maßnahmen“ ergreifen und die Bevölkerung umfassend informieren. Und weil ein komplettes Verbot politisch nur dann trägt, wenn es einen Ersatz gibt, steht im Antrag auch ein Alternativmodell: ein zentrales, professionell organisiertes, behördlich genehmigtes Feuerwerk oder eine Licht-/Lasershow als gemeinsames Event.
Die Begründung: Schutz, Kosten, Kontrolle – und der Verweis auf harte Beispiele
Die Antragsteller (mehrfraktionell aus Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen/Die PARTEI) argumentieren nicht mit Moralkeule, sondern mit einem Paket aus Sicherheit, Gesundheit, Umwelt und Einsatzbelastung. Das private Feuerwerk sei zwar „tief verwurzelt“, aber verantwortliche Kommunalpolitik müsse Praktiken hinterfragen, wenn die Nebenwirkungen jedes Jahr gleich mitgeliefert werden: Verletzungen, Brände, Tierleid, Feinstaub, Müll – plus die Rechnung für Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei und Stadtreinigung. Böllerverbot
Im Antrag wird die „Gefahr für Mensch und Tier“ sehr konkret beschrieben: Verbrennungen, Augenverletzungen, Hörschäden – regelmäßig auch bei Unbeteiligten, besonders bei Kindern und Jugendlichen. Dazu die Auswirkungen auf Haustiere und Wildtiere: Panik, Fluchtverhalten, Stress, Verletzungen. Ein weiterer Schwerpunkt: Feinstaub-Spitzen in der Silvesternacht und gesundheitliche Risiken, insbesondere für Menschen mit Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, für Ältere und Kinder. Und dann der Blick auf die Stadt am Neujahrsmorgen: Verpackungen, Kunststoffreste, Metallteile und Papphülsen – viel davon nicht recycelbar.
Auch Brände und Sachschäden tauchen nicht abstrakt auf, sondern mit Beispielen: Balkone, Dachstühle, Müllcontainer – wiederkehrende Muster, vermeidbar, aber jedes Jahr aufs Neue da. Das Papier nennt sogar einen konkreten Fall (Brand am Dreesch) und beziffert einen Schaden im fünfstelligen Bereich.
Tresp(d)orf (Linke): „Das ist nicht nur Statistik – das passiert hier“
In der Debatte in der Stadtvertretung verteidigte Trespdorf (Die Linke) den Antrag und setzte zusätzlich auf das, was in solchen Diskussionen oft den Ausschlag gibt: konkrete Schicksale statt bloßer Zahlen. Er berichtete von einer Frau, zu der er Kontakt habe, deren Wohnung in der vergangenen Silvesternacht abgebrannt sein soll. Außerdem verwies er auf bundesweite Umfragen, die dem Böllerverbot Mehrheiten zuschreiben, und auf einen Fall aus Rostock, bei dem ein Mann seine Hand verloren habe. Dazu kamen die bekannten Themen: Tierleid (Haus- und Wildtiere), Feinstaub, Müll, Unfälle – und der Punkt, der im Antrag ebenfalls zentral ist: Einsatzkräfte werden gebunden und fehlen dann dort, wo sie eigentlich gebraucht werden.
Die Verwaltung bremst: „Sprengstoffrecht ist Bundesrecht – und abschließend“
So emotional die Argumente für ein Verbot sind: Juristisch ist das Thema in Schwerin gerade eher ein Stoppschild als ein Startsignal. In der Verwaltungsstellungnahme fällt der zentrale Satz gleich mehrfach auf: Der Bundesgesetzgeber hat das Sprengstoffrecht abschließend geregelt. Damit liege die Gesetzgebungskompetenz beim Bund – und eine kommunale Ermächtigungsgrundlage für das gewünschte flächendeckende Verbot sei nicht gegeben. Die Verwaltung bewertet den Antrag daher teilweise als unzulässig und empfiehlt zu Punkt 1 („Verbot im gesamten Stadtgebiet“) ausdrücklich: Ablehnung. Böllerverbot Stellungnahme Stadt
Brisant ist auch der Hinweis auf die kommunale Zuständigkeit: Die Stadt habe bereits eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Gebrauch von Feuerwerk der Kategorie F2 beschränkt – aber ohne Entscheidungsbefugnis der Stadtvertretung in der Sache. Ein Beschluss der Stadtvertretung wäre demnach rechtlich unzulässig; möglich wäre höchstens ein Prüfauftrag. Den hält die Verwaltung wiederum für entbehrlich, weil die Allgemeinverfügung ohnehin jährlich zum Jahresende auf Anpassungsbedarfe geprüft werde. Böllerverbot Stellungnahme Stadt
Und noch ein Punkt, der in kommunalpolitischen Zeiten knallt: Die Stellungnahme weist darauf hin, dass es sich beim Alternativangebot (zentrales Feuerwerk/Lichtshow) um eine neue freiwillige Aufgabe handeln würde – im Antrag fehlt allerdings ein Kostendeckungsvorschlag. Böllerverbot Stellungnahme Stadt
SPD: Brauchtum – aber schwer umsetzbar, besser über Zonen/Orte nachdenken
Aus der SPD kam in der Debatte ein klassischer Spagat: Böllern als Brauchtum anerkennen, zugleich die Belastungen für Umwelt und Natur nicht wegwischen. Daniel Alff machte deutlich, dass ein kommunales Totalverbot praktisch wie rechtlich schwierig wäre – selbst wenn Schwerin es versuchte, würden viele Menschen Feuerwerk eben außerhalb der Stadt besorgen. Sein Ansatz ging daher eher in Richtung Steuerung statt Totalstopp: Ideen aus Rostock, zum Beispiel ausgewiesene Orte bzw. spezielle Bereiche.
Der Antrag ist nicht vom Tisch – aber er wandert in die Ausschüsse
Kommentar:
Am Ende gab es keine finale Entscheidung. Der Antrag wurde verwiesen und wird nun in den Fachausschüssen beraten. Damit ist klar: Das Thema kommt wieder – nur eben mit einer juristischen Grundsatzfrage im Gepäck, die Schwerin nicht wegdiskutieren kann: Was darf eine Kommune überhaupt regeln, wenn Bundesrecht abschließend ist? Und selbst wenn ein Totalverbot nicht geht: Wie weit kann man mit Allgemeinverfügungen, Zonen, Auflagen und Alternativangeboten die Silvesternacht tatsächlich verändern?
















