(stm/red)
Hinweis der Redaktion: http://www.schwerin.news wird in den kommenden Tagen Analysen und wie gewohnt kritische Fragen und Stellungnahmen nachreichen. Es ist immerhin der erste inhaltliche Bürgerentscheid gewesen, der durch ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht wurde. Spätere Bürgerentscheide können durch unsere Berichte gegebenenfalls rechtzeitig Fallsticke und Steine die in den Weg gelegt werden erkennen.
Der Bürgerentscheid zum Stadtteilpark/Spielplatz an der Kieler Straße ist nach dem vorläufigen Ergebnis der Wahlbehörde eindeutig ausgegangen: Stadtweit votierten 31.629 Menschen mit „Ja“ (92,9 Prozent), 2.431 mit „Nein“ (7,1 Prozent). Die Wahlbeteiligung lag bei 43,6 Prozent. Das Quorum von 19.631 notwendigen Stimmen wurde damit klar erreicht. (Wahlergebnisse)
Wer sich jedoch tiefer durch die Detailseiten des Ergebnisportals klickt, stößt auf einen Punkt, der erklärungsbedürftig ist: Die ungültigen Stimmen verteilen sich nicht gleichmäßig, sondern häufen sich auffällig in drei Auszählungsvorständen.
Stadtweit: 207 ungültige Stimmen – aber 169 davon in nur drei Vorständen
Insgesamt weist das Portal 207 ungültige Stimmen aus. Bei 34.267 Wählern entspricht das rund 0,6 Prozent – ein Wert, der grundsätzlich nicht ungewöhnlich wäre. (Wahlergebnisse)
Auffällig wird es, weil 81,6 Prozent dieser ungültigen Stimmen (169 von 207) auf nur drei Auszählungsvorstände entfallen – alle im Bereich „andere Ortsteile“ (Stimmbezirk 02): (Wahlergebnisse)
- Auszählungsvorstand 02-1: 55 ungültige Stimmen (4,6 %) (Wahlergebnisse)
- Auszählungsvorstand 02-8: 64 ungültige Stimmen (5,3 %) (Wahlergebnisse)
- Auszählungsvorstand 02-25: 50 ungültige Stimmen (4,1 %) (Wahlergebnisse)
- In allen anderen Wahlkreisen war der Anteil der ungültigen Stimmen wesentlich niedriger.
Zum Vergleich: Im Stimmbezirk 02 insgesamt sind es 198 ungültige Stimmen (0,7 Prozent).
Und in Lankow (Stimmbezirk 01) sind es sogar nur 9 ungültige Stimmen (0,2 Prozent) bei 4.333 Wählern.
Was heißt „ungültig“ – und warum kann das so stark schwanken?
Das Ergebnisportal zeigt nur die Summen. Welche konkreten Gründe zu „ungültig“ geführt haben (z. B. doppelt angekreuzt, keine eindeutige Kennzeichnung, leer, formale Gründe im Briefwahlverfahren – je nach Definition), ist dort nicht ersichtlich.
Genau deshalb ist die Häufung so bemerkenswert: In einzelnen Auszählungsvorständen liegt der Anteil ungültiger Stimmen nicht bei wenigen Promille, sondern bei über vier bis fünf Prozent. Das ist ein Vielfaches des Stadtwertes.
Wichtig: Am Ausgang des Bürgerentscheids ändert das nichts – dafür ist der Abstand zwischen „Ja“ und „Nein“ viel zu groß. Trotzdem ist die Frage legitim, warum diese Häufung entsteht: Liegt es an einer besonderen Zuteilung von Abstimmungsbriefen zu bestimmten Auszählungsvorständen? Gab es dort auffällige Fehlerbilder? Oder steckt schlicht eine nachvollziehbare organisatorische Erklärung dahinter, die im Portal nicht sichtbar wird? Oder haben in den drei Auszählungsräume die Beteiligten „besonders“ hart bewertet?
Anfrage ist raus – wir berichten nach
Die Redaktion hat am Dienstag, 27. Januar 2026, eine Anfrage an die Pressestelle der Landeshauptstadt Schwerin und an die Wahlbehörde gestellt. Wir möchten u. a. wissen, wie „ungültig“ in diesem Verfahren genau definiert ist, ob es dokumentierte Gründe/Kategorien gibt und ob für die drei genannten Auszählungsvorstände besondere Umstände vorlagen.
Sobald Antworten vorliegen, berichten wir erneut – und weisen ausdrücklich schon jetzt darauf hin, dass wir eine logische Erklärung dafür erwarten.













