(stm/red)
In der Bürgerfragestunde der Stadtvertretung kam auch das Thema Entsiegelung auf den Tisch. Frau Hauschild vom BUND Schwerin fragte nach den Zielen der Landeshauptstadt: Welche Flächen, die heute versiegelt sind, aber nicht zwingend versiegelt sein müssten, sollen wieder geöffnet werden – als Beitrag zur Grundwasserneubildung, zum Artenschutz und als konkrete Klimaanpassung im Sinne einer „Schwammstadt“.
Die schriftliche Antwort des Übergangs – Oberbürgermeisters entlockte interessante Details. Darin verweist die Verwaltung zunächst auf das Schwammstadtprinzip als festen Bestandteil des Integrierten Starkregenentwässerungskonzeptes (ISREK). In der Bauleitplanung würden – wo rechtlich möglich – Maßnahmen gegen vermeidbare Flächenversiegelung sowie Vorgaben zum Regenwassermanagement in die Festsetzungen von Bebauungsplänen aufgenommen.
Konkret wird die Stadt bei der Frage nach „Plan und Geld“: Nach Angaben des Klimamanagements (Fachdienst Umwelt) konnten im Dezember 2025 Fördermittel aus dem KfW-Programm 444 („Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“) eingeworben werden. Gefördert werde damit zweierlei: die Entsiegelung einer konkreten Fläche im Stadtgebiet als Sofortmaßnahme sowie die erstmalige Erstellung eines Entsiegelungskonzeptes. Dieses Konzept soll versiegelte Flächen in einem Kataster erfassen und künftige Entsiegelungspotenziale identifizieren. Die Förderung sei ab sofort für zwei Jahre bewilligt.
In den weiteren Fragen ging es um den bundesweiten Wettbewerb „Abpflastern“ – und darum, ob Schwerin ähnlich wie andere Städte ein Mitmach-Projekt mit Partnern, Sponsoren, Fördergeldern und ehrenamtlichem Engagement organisiert. Die Stadt antwortet hier deutlich: Eine Umschichtung vorhandener Haushaltsmittel komme wegen der anhaltend angespannten Haushaltslage nicht in Betracht. Der Wettbewerb sei grundsätzlich bekannt, eine Beteiligung habe es bisher aber nicht gegeben.
Vor allem bei einem Punkt zieht die Verwaltung eine klare Grenze: Eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern auf stadteigenen Flächen werde nicht befürwortet. Begründet wird das mit den Anforderungen an eine fachgerechte Entsiegelung: Viele versiegelte Flächen bestünden aus mehreren Schichten, zudem könnten Versorgungsleitungen oder auch Altlasten betroffen sein – das müsse über Fachfirmen abgesichert werden. Gleichzeitig betont die Stadt, dass „Abpflastern“ allen Akteuren offensteht und privates oder ehrenamtliches Engagement nicht an öffentliche Flächen gebunden ist. Hinweise auf städtische Potenzialflächen könnten im Zuge des geplanten Entsiegelungskonzeptes an den Fachdienst Umwelt gemeldet werden (umwelt@schwerin.de).
Eine konkrete Idee kommt nach Angaben der Verwaltung aus der Umweltarbeit vor Ort: Der BUND Schwerin sei bereit, den Wettbewerb auch in der Landeshauptstadt zu begleiten. In diesem Zusammenhang werde die nachhaltige Sanierung der Friedensschule inklusive der Umgestaltung des Schulhofes begrüßt – verbunden mit dem Vorschlag, diese Fläche als erste teilnehmende Fläche anzumelden. Ob das tatsächlich funktioniert, soll nun geprüft werden: In den kommenden Wochen wolle die Stadt gemeinsam mit dem Zentralen Gebäudemanagement (ZGM) klären, ob und in welchem Umfang eine Beteiligung an „Abpflastern“ infrage kommt – und ob das Sanierungsobjekt Friedensschule dafür geeignet ist.
Die komplette Sitzung der Stadtvertretung, inklusiver der benannten Bürgerfrage, kann hier eingesehen werden:
Hier kann die Anfrage, nebst Beantwortung der Stadt eingesehen und heruntergeladen werden:















