(red/stm)
Hinweis der Redaktion: http://www.schwerin.news wird in den kommenden Tagen Analysen und wie gewohnt kritische Fragen und Stellungnahmen nachreichen. Es ist immerhin der erste inhaltliche Bürgerentscheid gewesen, der durch ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht wurde. Spätere Bürgerentscheide können durch unsere Berichte gegebenenfalls rechtzeitig Fallsticke und Steine die in den Weg gelegt werden erkennen.
In der Bürgerfragestunde der Stadtvertretung ist ein alter Streitpunkt wieder auf dem Tisch gelandet – und er wirkt nach dem Bürgerentscheid fast noch brisanter als vorher: Kinder und Jugendliche wurden beim Park- und Spielplatzverkauf an der Kieler Straße nicht offiziell beteiligt. Genau das wollte Klaus-Michael Rothe mit seiner Bürgeranfrage noch einmal klar beantwortet wissen: Wer trägt dafür Verantwortung – und warum hat die Verwaltungsspitze den damaligen Beschluss nicht gestoppt?
Die Antwort aus dem Stadthaus kam vom Übergangs Oberbürgermeister Nottebaum. Inhaltlich wirkt sie wie eine Wiederholung der Linie aus dem vergangenen Jahr – und genau das ist der eigentliche Aufhänger:
Einsicht oder Konsequenz? Fehlanzeige.
Die Verwaltung räumt nicht ein, dass hier ein Fehler gemacht wurde, sondern argumentiert im Kern so: Für die Einhaltung der Regeln sei die Kommune zuständig, die Verwaltung achte in ihren Vorlagen auf Verfahren – aber ein Eingreifen nachträglich sei nicht nötig gewesen.
Rothe fragt konkret nach dem Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiJuBG M-V) und nach der nicht erfolgten offiziellen Beteiligung des Kinder- und Jugendrates. Er will wissen, warum das bei einem Thema, das direkt Kinder betrifft – Spielplatz, Park, Aufenthaltsfläche – nicht sauber gelaufen ist. Und er stellt die Frage, warum die Verwaltungsspitze dem Beschluss der Stadtvertretung damals nicht widersprochen hat.
Die Stadt stellt sich in ihrer Antwort auf den Standpunkt: Ein Widerspruch sei „nicht geboten“ gewesen, weil die fehlende offizielle Beteiligung des Kinder- und Jugendrates aus Sicht der Verwaltung nicht automatisch dazu führe, dass der Beschluss als rechtswidrig gilt. Außerdem verweist das Schreiben darauf, dass diese Auffassung auch von der Rechtsaufsicht geteilt werde.
Das ist der Punkt, der draußen bei vielen hängen bleibt – und der die Debatte so unerquicklich macht: Verstoß ja, aber ohne spürbare Folgen. Genau so war es auch schon im vergangenen Jahr in der öffentlichen Diskussion. Das Innenministerium hatte damals sinngemäß festgehalten, dass das KiJuBG zwar Beteiligung verlangt, aber selbst keine konkreten Rechtsfolgen festlegt – und dass ein Beschluss dadurch nicht automatisch kassiert wird.
Nur: Dass etwas „nicht automatisch“ kippt, heißt eben nicht, dass es politisch erledigt ist. Im Gegenteil. Gerade weil das Thema Spielplatz und Park unmittelbar Kinder betrifft, hatte es bereits 2025 deutliche Kritik gegeben – unter anderem vom Deutschen Kinderhilfswerk, das die fehlende Beteiligung öffentlich scharf beanstandete.
Und damit landet Schwerin jetzt wieder an der gleichen Stelle wie vor dem Bürgerentscheid: Man kann im Nachhinein feststellen, dass Beteiligung gefehlt hat – aber die Verwaltung bleibt bei der Haltung, daraus folge nichts, was sie damals hätte stoppen müssen. Genau diese Uneinsichtigkeit ist es, die Rothe mit seiner Anfrage sichtbar macht. Denn die Erwartung vieler ist simpel: Wer einen Fehler erkennt, korrigiert ihn – zumindest kommunikativ. Stattdessen klingt die Antwort aus dem Stadthaus so, als sei alles im Grunde „in Ordnung“ gewesen, weil es keine unmittelbare Konsequenz gab.
Was bleibt, ist eine unangenehme Leerstelle: Wenn ein Gesetz Beteiligung vorschreibt, aber die Praxis am Ende mit „hat keine Folgen“ wegmoderiert wird, dann ist das für Betroffene schwer vermittelbar – und für ein Klima, in dem Politik Vertrauen zurückgewinnen soll, erst recht.
Die Quittung kam beim Bürgerentscheid.
Hier kann die komplette Sitzung der Schweriner Stadtvertretung angesehen werden:
Hier kann die Bürgerfrage, nebst Beantwortung durch den Übergangoberbürgermeister eigesehen und heruntergeladen werden:













