(stm/Kommentar)

Uns liegen Hinweise/Unterlagen vor, dass Abstimmungsbriefe in Schwerin bereits vor der Auszählung zurückgewiesen wurden. Wie viele das stadtweit betrifft, ist öffentlich nicht ausgewiesen – genau diese Zahl haben wir abgefragt. Klar ist, dass einige Briefe die an das Stadthaus gesendet wurden, wegen offensichtlicher Mängel- voraussaortiert wurden. Die Frage ist – gehören diese Briefe zu „ungültig“ oder sind sie irrelevant? und wenn das bei allen Briefwahlen bisher so gehandhabt wurde?

Ein Kommentar (stm)

Der Bürgerentscheid in Schwerin war eine reine Briefabstimmung. Wer teilnehmen wollte, musste also nicht nur „Ja“ oder „Nein“ ankreuzen, sondern auch ein kleines Regelwerk korrekt abarbeiten: grüner Abstimmungsschein ausgefüllt und unterschrieben, weißer Stimmzettelumschlag richtig verschlossen – zugeklebt, alles zusammen in den Rücksendeumschlag – und dann rechtzeitig ab die Post.

Die unsichtbare Kategorie: „Nicht zugelassen“
Was nach Papierkram klingt, ist mehr als eine Formalie. Denn genau an dieser Stelle entsteht eine Kategorie, die in den üblichen Ergebnisgrafiken fast unsichtbar bleibt: Abstimmungsbriefe, die zwar eingegangen sind, aber im Zulassungsverfahren „nicht zugelassen“ werden – etwa weil der Abstimmungsschein fehlt oder nicht unterschrieben ist oder weil Umschläge offen waren.

Viele Bürgerinnen und Bürger gehen intuitiv davon aus: Wer etwas zurückschickt, „hat teilgenommen“ – und müsste in der Wahlbeteiligung auftauchen. Amtlich ist es anders. In den offiziellen Zahlen erscheinen als „Wähler“ nur diejenigen Fälle, die überhaupt zur Abstimmung zugelassen wurden und anschließend in die Auszählung gelangt sind. Zurückgewiesene Briefe verschwinden damit aus dem Bild der Wahlbeteiligung, obwohl dahinter reale Menschen stehen, die offensichtlich abstimmen wollten, aber an den Formalien scheiterten.

Warum das bei einem Bürgerentscheid politisch mehr bedeutet
Gerade bei einem Bürgerentscheid ist das nicht nur eine statistische Spitzfindigkeit. Denn hier wird das Ergebnis politisch immer auch als Signal der Beteiligung gedeutet – und die Frage ist legitim, ob dieses Signal möglicherweise kleiner wirkt, als es in Wirklichkeit war.

Vorherige Sortierung „senkt“ die Wahlbeteiligung?
Uns liegen Hinweise/Unterlagen vor, dass Abstimmungsbriefe bereits vor der Auszählung im Zulassungsverfahren zurückgewiesen wurden. Wie groß dieser Anteil stadtweit ist, lässt sich derzeit öffentlich nicht seriös beziffern, weil die Zahl der zurückgewiesenen Abstimmungsbriefe im Ergebnisportal nicht als eigene Kennziffer auftaucht. Genau deshalb haben wir diese Daten abgefragt. Erst dann lässt sich belastbar beurteilen, ob wir hier über Einzelfälle oder einen relevanten Anteil sprechen – unabhängig vom Endergebnis.

Drei Auszählungsräume als Warnlampe – nicht als Beweis
Dass Formfehler keine Randerscheinung sind, deutet sich auch in den Schweriner Zahlen an. In unserer Berichterstattung ist aufgefallen, dass drei Auszählungsräume bei den ungültigen Stimmen deutlich herausstechen. Dabei geht es nicht um „drei Stimmen“, sondern um drei komplette Briefwahl-Auszählungen mit jeweils rund 1.000 Abstimmungsbriefen – also um einen relevanten Ausschnitt aus dem gesamten Verfahren.

Diese Auffälligkeit beweist keine Manipulation. Sie zeigt aber, dass sich der Umgang mit problematischen Unterlagen zumindest statistisch sichtbar unterscheidet. Und sie verstärkt die Frage: Wie viele Abstimmungsbriefe wurden in Schwerin insgesamt „nicht zugelassen“ – und wie verteilt sich das auf die einzelnen Briefwahlbezirke?

„Einsendequote“ statt Bauchgefühl: Das wäre die ehrlichere zweite Zahl
Der Punkt ist brisant, weil es eine zweite, demokratisch nachvollziehbare Sicht auf Beteiligung gibt: Man kann neben der amtlichen Wahlbeteiligung auch eine Art „Einsendequote“ betrachten – also wie viele Wahlberechtigte tatsächlich versucht haben, sich zu beteiligen, unabhängig davon, ob ihre Unterlagen am Ende zugelassen wurden. Diese Zahl würde das Ergebnis nicht verändern, aber sie würde das Bild vervollständigen.

Wenn es – wie aus Wahlhelferkreisen übereinstimmend berichtet wird – auch bei früheren Wahlen üblich war, im Vorfeld Unterlagen zu prüfen und fehlerhafte Fälle auszusortieren, dann ist das Verfahren als solches nicht neu. Neu ist aber, dass eine reine Briefabstimmung die Bedeutung dieser „unsichtbaren“ Kategorie massiv erhöht: Es gibt keinen Gang ins Wahllokal, keine Möglichkeit, einen Fehler spontan zu korrigieren. Wer den Umschlag falsch zuklebt oder den grünen Schein vergisst, ist raus, zählt nicht mal als „ungültig“, sondern hat formal nicht wirksam teilgenommen.

Was jetzt fehlt: Zahlen statt Erzählungen
Genau deshalb braucht es jetzt Zahlen statt Bauchgefühl. Die Öffentlichkeit kann nur dann seriös bewerten, ob die Wahlbeteiligung beim Bürgerentscheid möglicherweise „höher gewesen wäre“, wenn transparent wird, wie viele Abstimmungsbriefe tatsächlich nicht zugelassen wurden.

Entscheidend sind vier Werte: Wie viele Abstimmungsbriefe gingen je Briefwahlbezirk ein, wie viele wurden zugelassen, wie viele wurden zurückgewiesen – und aus welchen Gründen – und wie viele Stimmzettel wurden anschließend als gültig oder ungültig ausgezählt. Erst wenn diese Daten vorliegen, lässt sich auch beurteilen, ob die drei auffälligen Auszählungsräume tatsächlich ein Ausreißer sind oder nur ein Symptom für ein größeres, bisher statistisch unsichtbares Problem.

Und die Frage überhaupt – wenn das schon immer gemacht wurde: Wie viele „Ich hab teilgenommen“-Stimmen sind bereits am „Briefkasten“ gescheitert?

Was Sinn machen würde
Wenn bereits bei der Vorsortierung Briefe zurückgewiesen werden, sollten diese in den Ergebnismitteilungen benannt werden.

Dadurch wäre die „wirkliche“ Wahlbeteiligung greifbarer. Neben „Ja“, „Nein“ und „Ungültig“ gäbe es dann eine weitere Kategorie: „Nicht zugelassen“. Und aus diesen dann vier Gewichtungen ließe sich eine Wahlbeteiligung ermitteln. Beim Bürgerentscheid gab es in drei Auszählungsräumen immerhin auffällig hohe ungültige Stimmen – ein weiterer Grund, die Zahl der nicht zugelassenen/Zurückweisungen transparent zu machen.


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