(stm/red)
Das amtliche Endergebnis zum Bürgerentscheid „Spielplatz Kieler Straße“ liegt vor – und es ist eindeutig: 78.523 Schwerinerinnen und Schweriner waren stimmberechtigt, 34.212 gaben ihre Stimme ab. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 43,57 Prozent.
Von den 34.170 gültigen Stimmen entfielen 31.739 auf „Ja“ (92,89 Prozent) und 2.431 auf „Nein“ (7,11 Prozent). Damit ist der Bürgerentscheid nicht nur politisch, sondern auch formal wirksam: Das notwendige Zustimmungsquorum von 25 Prozent der Stimmberechtigten lag bei 19.631 Stimmen – mit 31.739 Ja-Stimmen wurde es deutlich überschritten.
Abgestimmt wurde über eine sehr konkrete Frage: Das Grundstück an der Kieler Straße (Flurstück 313/4, Flur 3, Gemarkung Lankow) soll im Eigentum der Stadt bleiben, nicht verkauft werden, und der Park sowie der öffentliche Spielplatz sollen dauerhaft erhalten bleiben. Der Abstimmungsausschuss stellte fest: Die Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortete diese Frage mit „Ja“.
Von Schnellmeldung zu Endergebnis: Stadt bestätigt Korrekturen
Parallel zum Endergebnis hat die Pressestelle der Stadt unsere Nachfrage zu den auffälligen Abweichungen bei drei Auszählungsvorständen beantwortet. Die zentrale Aussage: Die Werte im Portal am Abstimmungstag seien vorläufige Schnellmeldungen gewesen. Nach Eingang der Niederschriften habe die Wahlbehörde diese – wie üblich – geprüft. Und: Bei den drei benannten Auszählungsvorständen habe es Korrekturen gegeben, die im nun festgestellten amtlichen Endergebnis enthalten seien.
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Das erklärt, warum sich Portalwerte und amtliche Zahlen unterscheiden können – lässt aber eine journalistisch naheliegende Frage offen: Was genau wurde korrigiert? Ging es um Zuordnungen bei Ja/Nein, um Summen, um Übertragungsfehler – oder um etwas anderes? Die Stadt bleibt an dieser Stelle allgemein.
Nur 42 ungültige Stimmen: Was „ungültig“ laut Stadt bedeutet
Im amtlichen Endergebnis werden 42 ungültige Stimmen ausgewiesen. Im vorläufigen waren es noch 207 ungültige Stimmen. 42 – das ist auffällig niedrig – und steht im Kontrast zu dem, was viele am Abstimmungstag in den Schnellmeldungen wahrgenommen haben, als einzelne Auszählungsräumen deutlich aus dem Muster fielen. So wurden in drei Auszählungsräumen um die 5 % ungültige Stimmen gemeldet.
Genau hier setzt die zweite wichtige Aussage der Stadt an: „Ungültig“ sei ausschließlich das, was als ungültige Stimme in die Auszählung gelangt ist. Zurückgewiesene Abstimmungsbriefe – also Briefe, die an Formalien scheitern (fehlende Unterschrift, fehlender Abstimmungsschein, Umschläge nicht korrekt zugeklebt) – wurden dagegen als nicht abgegebene Stimme gewertet. Die Pressestelle verweist dafür ausdrücklich auf § 31 LKWG M-V und stellt klar: Diese Fälle tauchen nicht als „ungültig“ im Ergebnis auf.
Damit ist auch die Debatte um eine „höhere Wahlbeteiligung“ eingeordnet: Amtlich zählt als Wahlbeteiligung nur, was zugelassen und damit überhaupt zur Auszählung gekommen ist. Wer zwar etwas zurückgeschickt hat, aber formell scheitert, taucht in dieser Zahl nicht als „Wähler“ auf.
Warum Nachvollziehbarkeit schwierig bleibt
Für viele liegt der Kern des Unbehagens weniger im Ja/Nein-Ergebnis als in der Frage: Wie kommt es zu solchen Auffälligkeiten – und wie lässt sich das im Nachhinein überprüfen?
Auch dazu ist die Antwort der Stadt klar – und für die öffentliche Kontrolle unbefriedigend. Erstens: Zu ungültigen Stimmen gebe es in den Niederschriften keine dokumentierte Begründungssystematik. Es wird also nicht festgehalten, warum eine konkrete Stimme ungültig war; maßgeblich seien die gesetzlichen Regeln. Zweitens: Eine Einsichtnahme in die Niederschriften sei „rechtlich nicht möglich“; das sei auch im Abstimmungsausschuss so erläutert worden.
Das heißt praktisch: Selbst wenn im Nachhinein korrigiert wurde, bleibt die Korrektur für Außenstehende nur als Ergebnis sichtbar – nicht als nachvollziehbarer Weg dorthin.
Verteilung der Abstimmungsbriefe: Laut Stadt „völlig zufällig“
Eine weitere Frage war, ob bestimmte Auszählungsvorstände womöglich systematisch bestimmte Briefstapel erhalten haben könnten – etwa nach Straßen, Ortsteilen oder alphabetischen Blöcken. Die Stadt verneint das: Die Abstimmungsbriefe seien nach Stimmbezirk getrennt und anschließend gleichmäßig und völlig zufällig verteilt worden. Damit wären „typische Fehlerbilder“ einzelner Gruppen zumindest nicht durch einen festen Verteilschlüssel erklärbar.
Mit dem Endergebnis sind die zentralen Abstimmungszahlen klar. Was weiterhin fehlt, ist die eine Zahl, die bei einer ausschließlichen Briefabstimmung politisch und demokratisch stark aufgeladen ist: Wie viele Abstimmungsbriefe wurden insgesamt nicht zugelassen/zurückgewiesen – und aus welchen Gründen?
Diese Zahl würde das Ergebnis (Ja/Nein) nicht verändern. Aber sie würde transparent machen, wie viele Menschen es tatsächlich versucht haben – und an Formalien gescheitert sind. Genau an dieser Stelle liegt das Spannungsfeld, das sich aus vielen Rückmeldungen ergibt: Das Votum ist glasklar – doch das Bild der Beteiligung ist bei reiner Briefabstimmung zwangsläufig unvollständig, wenn „nicht zugelassen“ statistisch im Hintergrund bleibt. Zukünftige Bürgerentscheide könnten davon profitieren.
Schwerin.News wird daher weiter nachhaken, ob die Stadt zumindest aggregierte Zahlen liefern kann – etwa die Gesamtzahl zurückgewiesener Abstimmungsbriefe und die Verteilung nach Auszählungsvorständen. Denn nur damit lässt sich seriös beantworten, ob die Beteiligung „gefühlt“ höher war, als es die amtliche Quote zeigt. In den drei Auszählungräumen war (inklusiver der nicht zugelassenen Stimmen) die Zahl der Unülgigen stimmen bei etwa 5 %. Dies würde eine 5 Prozent höhere Teilnahmezahl ausmachen.
Am Ende bleibt – der erste inhaltliche, durch Bürgerinnen und Bürger ausgelöste Bürgerentscheid, der sich auch noch gegen einen nicht öffentlichen Beschluss der Stadtvertretung richtete, im Winder und ausschließlich per Briefwahl stattfand – war auf ganzer Linie Erfolgreich. Gratulation.


















