(red)
Im Jugendhilfeausschuss der Schwerin steht am 4. Februar 2026 eine Vorlage auf der Tagesordnung, die für die Kindertagespflege spürbar sein könnte: Die Verwaltung schlägt vor, die Entgelte zur Finanzierung von Kindertagespflegestellen zum 1. März 2026 neu festzusetzen. Grundlage sind Berechnungen nach der städtischen Handreichung zur Finanzierung der Kindertagespflege, die erst im Oktober 2025 neu gefasst wurde.
Kern der Vorlage sind neue „Platzkosten“ in vier Stufen. Diese werden jeweils nach Betreuungsumfang (Ganztag, Teilzeit, Halbtag) und danach unterschieden, ob die Betreuung „bis Schuleintritt“ oder „ab Schuleintritt“ erfolgt. Zusätzlich bilden die Anlagen unterschiedliche Raumannahmen ab – etwa 7 m² bei eigenen Räumen und 9 m² bei angemieteten Räumen.
Warum jetzt? Die Verwaltung verweist darauf, dass die Stadt mit dem Beschluss vom 8. Oktober 2025 einen Anpassungsmechanismus festgelegt hat. Danach sollen die Entgelte entlang der in der Handreichung definierten Bestandteile – unter anderem der Betrag zur Anerkennung der Förderleistung – fortgeschrieben werden. Mit anderen Worten: Die Stadt will die eigenen Regeln, die sie im Herbst beschlossen hat, nun auch rechnerisch umsetzen.
Wie deutlich die Anpassung ausfällt, zeigt die Gegenüberstellung der Platzkosten 2025/2026. Ein Beispiel aus Stufe 1: Bei Ganztagsbetreuung „bis Schuleintritt“ steigt der monatliche Gesamtbetrag bei 7 m² von 905,37 Euro auf 1.097,15 Euro. Das sind 191,78 Euro mehr. Bei 9 m² geht es von 925,76 Euro auf 1.135,37 Euro hoch – plus 209,61 Euro. Vergleichbare Sprünge finden sich auch bei Teilzeit- und Halbtag sowie in den weiteren Stufen.
Haushalterisch rechnet die Verwaltung mit Mehrauszahlungen von insgesamt 263.000 Euro. Ein Teil soll über Landesmittel refinanziert werden: Genannt wird ein Anteil von 55,22 Prozent das vom Land zu einem späteren Zeitpunkt wieder an die Stadt zurückgezahlt werden soll. Nach dieser Rechnung bliebe eine Nettomehrbelastung von 145.000 Euro, die laut Vorlage im Doppelhaushalt 2025/2026 bereits eingeplant ist.
Der Jugendhilfeausschuss soll am 4. Februar über die Festsetzung entscheiden. Wenn der Beschluss so gefasst wird, gelten die neuen Platzkosten ab dem 1. März 2026.
Alle Dokumente, alle Berechnung können hier eingesehen werden:


















