(red)
Wer Stress mit dem Nachbarn hat, muss nicht sofort zum Gericht rennen: In Schwerin erinnert die Stadt an das nächste Beratungsangebot der Schiedsstelle am Donnerstag, 19. Februar 2026. Die Sprechstunde findet jeden dritten Donnerstag im Monat im Stadthaus (Am Packhof 2–6) statt – von 17 bis 18 Uhr, Raum 4057.
Die Schiedsstelle ist dafür da, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären – also zu schlichten, einen Vergleich zu ermöglichen und damit den „Rechtsfrieden“ wiederherzustellen. Das Angebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die Konflikte untereinander haben, aber auch an Fälle mit Firmen, Vereinen oder anderen Einrichtungen. Bei Bedarf sind sogar Termine am Wochenende oder nach Feierabend möglich.
Typische Themen sind Nachbarschaftsstreitigkeiten, Lärmbelästigungen, Ärger über mangelhafte Reparaturen, außerdem Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Auch bei bestimmten Delikten im „kleineren“ Bereich – etwa Beleidigung oder Verleumdung, leichter Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch – kann die Schiedsstelle tätig werden.
Wichtig: Die Schlichterinnen und Schlichter arbeiten ehrenamtlich, sind geschult und sollen neutral vermitteln. Ziel ist eine Lösung, die schneller und günstiger ist als ein Gerichtsverfahren – und die beiden Seiten im besten Fall wieder miteinander leben lässt. In manchen nachbarrechtlichen und strafrechtlichen Streitfällen ist der Gang zur Schiedsstelle sogar Pflicht, bevor überhaupt geklagt werden darf.
Allerdings gibt es Grenzen: Nicht zuständig ist die Schiedsstelle unter anderem bei Unterhaltsforderungen, in Arbeitsrechtsfragen oder bei Konflikten mit öffentlichen Institutionen. Wer unsicher ist, ob der eigene Fall passt, kann die Sprechstunde am 19. Februar nutzen – oft reicht schon ein klärendes Gespräch, bevor ein Streit endgültig eskaliert.














