(stm/red) Unsere Redaktion erreichte in den vergangenen Tagen eine Leseranfrage zur städtischen Schwimmhalle Großer Dreesch. Konkret ging es um ein in sozialen Netzwerken veröffentlichtes Reel, das die Übergabe neuer Informationsflyer zeigt – geteilt von der PR-Agentur Maxpress, die den Flyer nach Angaben der Stadt erstellt hat. In dem Clip ist zu sehen, wie eine Mitarbeiterin der Schwimmhalle neben dem Schwimmhallen-Flyer auch Werbematerial der Agentur in die Kamera hält, unter anderem zur „hauspost“ sowie zum Portal „SchwerinToGo“. Aus Sicht der Leserschaft warf das Fragen auf: Wird eine städtische Einrichtung hier als Kulisse für private Eigenwerbung genutzt – und ist der Einsatz städtischen Personals in einem solchen Format überhaupt unproblematisch?
Nun liegt die Stellungnahme der Stadt vor – und sie fällt eindeutig aus. Die Pressesprecherin der Landeshauptstadt Schwerin, Michaela Christen, sieht keinen Verstoß gegen städtische Compliance-Regeln und keine Vorteilsnahme. Inhaltlich gehe es um einen Werbeflyer der Schwimmhalle mit Preisen und Öffnungszeiten, der von Maxpress erstellt worden sei. Die in einem Reel festgehaltene „Übergabe“ sei aus Sicht der Stadt eine zusätzliche Werbung für die städtische Schwimmhalle und den Flyer. Dass dabei Eigenwerbung der Agentur im Vordergrund gestanden habe, sei „nicht offenkundig“.
Der Social-Media-Post sei nach Angaben der Pressestelle zudem unentgeltlich erfolgt und in Absprache mit dem Auftraggeber des Flyers (Schwimmhalle). Eine förmliche Drehgenehmigung brauche es dafür nicht. Auch könne Christen „keine gewichtigen inhaltlichen Gründe“ erkennen, warum ein Reel über eine Flyer-Übergabe eine formale „Leistungsabnahme“ bei der Stadt durchlaufen müsse.
Keine Gebühren für „Schwerin als Kulisse“.
Grundsätzlich, so die Stadt, erhebe Schwerin keine Gebühren, wenn Unternehmen, Agenturen oder Veranstalter Motive in Schwerin als Kulisse für Eigen- oder Produktwerbung nutzen möchten. Im Gegenteil stelle man auf Wunsch sogar Bildmaterial kostenlos zur Verfügung, um die Wahrnehmung Schwerins als Marke zu stärken.
Auch die Mitwirkung von städtischen Beschäftigten an Social-Media-Beiträgen ordnet die Pressestelle als üblich ein: Dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter städtischer Einrichtungen in Absprache mit ihren Vorgesetzten während der Arbeitszeit bei Beiträgen zur Eigenwerbung mitwirken oder in journalistischen Inhalten mit Zustimmung gefilmt werden, sei „eine normale Gepflogenheit“. Die Pressesprecherin betont, die eigenen Beschäftigten seien „die besten Botschafter“ – und fragt, warum man ihnen nicht gestatten solle, sich mit ihrer Einrichtung zu identifizieren.
Die Werbung auf der Rückseite des Flyers für „SchwerinToGo“ hält die Stadt ebenfalls für unkritisch. Dort seien in der Vergangenheit auch im Auftrag der Stadt beziehungsweise des früheren Stadtmarketings und des Welterbevereins touristische Inhalte erstellt worden; diese seien teils auch auf städtischen Internetseiten zu finden.
Das Reel zur Flyer-Übergabe ist hier abrufbar:
https://www.sis-schwerin.de/externer-link/?href=https://www.facebook.com/reel/756053557130684
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