(red)

An der Grundschule Astrid-Lindgren-Schule soll ab diesem Frühjahr eine Schulsozialarbeiterstelle neu besetzt werden – allerdings nicht direkt durch die Stadt, sondern über einen freien Träger der Jugendhilfe. Die Landeshauptstadt Schwerin hat dafür jetzt ein Interessenbekundungsverfahren gestartet.

Worum es geht, klingt formal – ist im Alltag an Schulen aber oft der Unterschied zwischen „irgendwie durchkommen“ und „endlich jemanden haben, der Zeit hat“. Denn Schulsozialarbeit ist dort gefragt, wo Konflikte eskalieren, Sorgen zu groß werden oder Familien Unterstützung brauchen – niedrigschwellig, direkt vor Ort, ohne Wartezimmer und ohne lange Wege.

Start zum 1. Mai – bis zu 35 Wochenstunden, ESF-gefördert

Die Stadt beabsichtigt, die Stelle zum 1. Mai 2026 zu fördern. Es handelt sich um eine ESF-geförderte Schulsozialarbeiterstelle mit maximal 35 Wochenstunden, finanziert über Personal- und Sachkosten im Rahmen einer Zuwendung. Einsatzort ist die Grundschule Astrid-Lindgren-Schule in der Tallinner Straße

Die Aufgaben sind dabei nicht auf „ein Gespräch hier, ein Pflaster da“ reduziert: Das Leistungsspektrum umfasst vor allem die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern am Lernort Schule – und ausdrücklich auch die Einbindung von Lehrkräften, Personensorgeberechtigten sowie relevanten Netzwerkpartnern innerhalb und außerhalb der Schule.

Entscheidend: Konzept und Wirtschaftlichkeit

Anders als bei einer klassischen Stellenausschreibung wird hier kein einzelner Mensch gesucht, sondern ein Träger, der die Schulsozialarbeit am Standort fachlich trägt. Bewertet werden laut Stadt vor allem zwei Punkte: eine detaillierte, aussagekräftige pädagogische Konzeption zur Umsetzung – und Kosten/Wirtschaftlichkeit.

Wer sich bewerben darf – und welche Anforderungen gelten

Voraussetzung ist die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach den entsprechenden Vorschriften des SGB VIII; zudem sollte Erfahrung im Feld der Schulsozialarbeit vorhanden sein.

Für Träger bedeutet das: Wer den Zuschlag bekommt, muss nicht nur eine Stelle „besetzen“, sondern eine verlässliche Struktur schaffen – inklusive Konzept, Vernetzung, Projekten und dem nötigen Material- und Fortbildungsrahmen. Genau dafür ist auch ein Sachkostenbudget vorgesehen.

Kontakt und Frist

Interessenbekundungen müssen bis 15. März 2026 eingegangen sein.


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