(red)

Welche Badestellen in Schwerin offiziell als EU-Badegewässer gelten – und damit regelmäßig auf ihre Badewasserqualität geprüft werden – wird gerade wieder festgelegt. Der Fachdienst Gesundheit erstellt dazu für die Saison 2026 die sogenannte Badegewässerliste. Und es ist ausdrücklich vorgesehen: Die Öffentlichkeit kann mitreden.

Hintergrund ist die Badegewässerlandesverordnung: Sie regelt nicht nur die Überwachung, sondern auch, dass Bürgerinnen und Bürger bei Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Liste beteiligt werden können.

Für 2026 sind in Schwerin aktuell diese Badegewässer als EU-Badegewässer vorgesehen:

  • Schweriner See – Zippendorfer Strand
  • Schweriner See – Kalkwerder
  • Schweriner See – Am Reppin
  • Lankower See – Südufer
  • Lankower See – Nordufer
  • Ostorfer See – Kaspelwerder

Wer Hinweise hat – etwa zu weiteren Badestellen, zur Nutzung oder zu möglichen Problemen – kann sich bis zum 25. März 2026 melden.

Kontakt (Landeshauptstadt Schwerin, Fachdienst Gesundheit – Hygiene/Infektionsschutz):
E-Mail: infektionsschutz@schwerin.de
Telefon: 0385 545-2868 / 0385 545-2867
Post: PF 11 10 42, 19010 Schwerin

Weitere Infos zur Badegewässerliste und zur Badewasserqualität gibt es online bei der Stadt unter: www.schwerin.de/umwelt-und-wasserhygiene


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