(stm/red) Der Oberbürgermeisterwahlkampf in Schwerin steht unmittelbar bevor. Schon bald werden Plakate die Laternen der Stadt dominieren, Briefe und Reklame der Kandidierenden das Stadtbild „verschönern“. Aus dem Anlass hat die Stadt Schwerin eine Allgemeinverfügung vorbereitet, die festlegt, wo Wahlwerbung hängen darf – und wo nicht. Der Entwurf liegt http://www.schwerin.news vor.
Schloss ist Tabuzone
Im Kern geht es um zwei Dinge: Verkehrssicherheit und der Schutz besonders sensibler Bereiche in der Innenstadt. Bestimmte Orte sollen komplett „plakatfrei“ bleiben – darunter der Alte Garten, der Marktplatz sowie der Schlossbereich im unmittelbaren Sichtumfeld. Auch mehrere Straßenzüge rund um den historischen Stadtkern sind ausdrücklich als freizuhaltende Zonen benannt, etwa Teile der Graf-Schack-Allee, Lennéstraße, Schloßstraße und Werderstraße.
Maximalgröße A1 und nur 1 Plakat pro Kandidat pro Mast
Außerhalb dieser Kernzonen bleibt Wahlplakatierung grundsätzlich möglich, allerdings unter klaren Nebenbestimmungen. Besonders konkret wird die Stadt bei Größe und Anbringung: Die Ansichtsseite darf maximal DIN A1 haben, und pro Lichtmast ist nur ein Plakat je Partei, Wählergruppe oder Einzelbewerberin bzw. Einzelbewerber erlaubt. Mehrfachplakate derselben Absender an einem Mast – egal wie angeordnet – sind untersagt. Ebenso sind zusätzliche Konstruktionen wie Trägergestelle, Rahmen oder Aufsteller tabu; erlaubt ist nur die „übliche“ Befestigung direkt am Mast, etwa mit Kabelbindern.
Die Stadt begründet die Einschränkungen nicht nur mit dem Stadtbild, sondern auch mit Erfahrungen aus vergangenen Wahlphasen: Wo einzelne Akteure an bestimmten Punkten stark überrepräsentiert waren, sei es wiederholt zu Beschädigungen, Entfernen und „Plakat-Konkurrenz“ gekommen – mit der Folge, dass Reste und Befestigungsmaterial im Verkehrsraum lagen oder Verkehrsteilnehmende abgelenkt wurden. Die Ein-Plakat-pro-Mast-Regel solle Konflikte reduzieren und die Sicherheit erhöhen, ohne Wahlwerbung grundsätzlich zu verhindern.
Regelung verlang „Standortkontrolle“
Dazu kommt eine Art Pflegepflicht: Die Verantwortlichen sollen ihre Standorte regelmäßig kontrollieren – mindestens einmal pro Woche. Zerrissene oder verschmutzte Plakate müssen abgenommen, herumliegende Plakate eingesammelt und entsorgt werden. Außerdem verlangt die Stadt einen benannten Ansprechpartner pro Wahlwerbendem beim Fachdienst Verkehrsmanagement.
50 Euro Strafe pro Plakat bei Verstoß möglich
Zeitlich steckt die Verfügung ebenfalls Leitplanken: Plakatwerbung ist „innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten unmittelbar vor der Wahl“ zulässig – und muss spätestens zwei Wochen nach dem Wahltag wieder aus dem öffentlichen Raum verschwinden. Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, dass die Stadt Plakate entfernen lässt. Dafür ist eine Ersatzvornahme angekündigt: 50 Euro pro Plakat können fällig werden – in Eilfällen sogar ohne Fristsetzung.
Lautsprecherwerbung streng reglementiert
Auch Lautsprecherwerbung wird geregelt: Sie ist innerhalb von sechs Wochen vor dem Wahltag erlaubt, am Wahltag selbst aber nicht. Erlaubt ist sie nur zwischen 8 und 22 Uhr, sonntags und feiertags gar nicht. In einem Umkreis von 200 Metern zu Wohngebieten muss sie zudem zwischen 13 und 15 Uhr unterbleiben; in der Nähe von Kliniken, Pflegeheimen, Kitas, Schulen und bei Kirchen zu Gottesdienstzeiten ist sie ebenfalls verboten.
Bei den Kosten setzt die Stadt auf Entlastung in der „heißen Phase“: Sechs Wochen vor bis zwei Wochen nach der Wahl soll Plakatwerbung gebührenfrei sein. Zusätzlich wird – per Regelung – der Start schon ab dem Freitag, 18 Uhr, vor Beginn dieser Frist „gebilligt“. Außerhalb dieser Zeiträume bleibt Plakatwerbung gebührenpflichtig und muss angezeigt werden.
Unterm Strich zeigt die Verfügung, wie die Stadt den Dauerklassiker „Wahlkampf trifft Laternenmast“ in geordnete Bahnen zwingen will: weniger Wildwuchs, weniger Streit um Standorte, weniger Risiko im Straßenraum – und ein historischer Stadtkern, der in den Hochzeiten des Wahlkampfs nicht komplett im Plakatwald verschwindet. Ob das in der Praxis funktioniert, wird sich wie immer an zwei Fragen entscheiden: Halten sich alle an die Regeln – und kontrolliert es auch jemand konsequent?
Hier kann der Entwurf, der die Wahlwerbung zum OB Wahlkampf regeln soll eingesehen und heruntergeladen werden:















