(red)

In Schwerin kann man inzwischen sogar über Licht diskutieren. Die AfD-Fraktion will, dass Spätverkaufsstellen („Spätis“) in der historischen Altstadt nicht nur begrenzt werden – sie nimmt auch die Geschäftsbeleuchtung ins Visier. Genauer: Farbgebung, Lichtintensität und Lichteffekte sollen „zurückhaltend“ werden. Und ja: Das Wort „Blinken“ steht ausdrücklich im Antrag.

Der Vorstoß kommt als Ergänzungsantrag zum UB Antrag. Ursprünglich stammt die Initiative von der Fraktion Unabhängige Bürger/FDP. Sie fordert, die weitere Ansiedlung von Spätis in der Altstadt – insbesondere in der UNESCO-Kernzone – zu begrenzen. Zur Begründung wird auf typische Begleiterscheinungen verwiesen: Lärm in den Abend- und Nachtstunden, Vermüllung, Gruppenbildung mit Alkoholkonsum und die Sorge, dass sich Bereiche des öffentlichen Raums zu einer informellen „Partyzone“ entwickeln könnten. Als Beispiel wird die Debatte um den Schlachtermarkt genannt.

Die AfD setzt darauf noch einen zweiten Fokus: Selbst dort, wo Spätis bereits existieren, soll die Stadt Auflagen zur Beleuchtung erteilen – damit die Umgebung „optisch“ weniger beeinträchtigt werde, vor allem bei der Wahrnehmung des UNESCO-Welterbes.

Wenn Schwerin schläft, soll das Blinken stören?

Der Irrsinn – oder zumindest der Widerspruch – liegt auf der Hand: Spätis sind vor allem dann aktiv, wenn Schwerin längst im Nachtmodus ist. Zu der Zeit, in der „Bürgersteige hochklappen“ nicht nur ein Spruch ist, sondern sich die Innenstadt tatsächlich ausdünnt. Touristische Ströme gibt es dann kaum noch. Wer spät unterwegs ist, erlebt einen offenen Laden eher als kleine Erleichterung – nicht als Angriff auf das Stadtbild.

Gerade deshalb wirkt die Debatte so schräg: Tagsüber wird Welterbe fotografiert, abends wird über ein bisschen Licht diskutiert – als wäre das Blinken der entscheidende Faktor für die Würde der Altstadt. Was als nächstes? Darf die Gastronomie, die auch gerne mal mit auffallender Beleuchtung arbeitet das Licht demnächst dann auch dimmen? Oder stehen hier nur die Spätis im Blick?

Verwaltung bremst: Späti ist kein eigener Ladentyp – und Licht ist oft Bestandsschutz

Schon der Grundantrag hat ein handfestes Problem: „Späti“ ist rechtlich kein eigener Nutzungstyp, sondern in der Praxis meist Einzelhandel – und Einzelhandel wird planungsrechtlich nicht danach unterschieden, ob er um 19 Uhr oder um 24 Uhr verkauft. Genau das steht auch schon in der Begründung der Antragsteller: Spätis seien gewerberechtlich häufig nur anzeigepflichtig – die Steuerungsmöglichkeiten der Kommune seien begrenzt.

Beim AfD-Zusatz „Beleuchtung runter, Blinken weg“ kommt ein weiteres juristisches Brett dazu: Die Verwaltung ordnet Geschäftsbeleuchtungen in der Regel als Werbeanlagen ein. Und bei bestehenden Anlagen greift häufig Bestandsschutz – nachträgliche Auflagen sind dann kaum durchsetzbar. Gleichzeitig verweist die Verwaltung darauf, dass große, blinkende oder „verunstaltende“ Werbung grundsätzlich schon über Regeln (Satzungen/Denkmalanforderungen) erfasst sein kann – und dass Verstöße ordnungsrechtlich verfolgt werden, teils bereits in laufenden Verfahren.

Unterm Strich bleibt ein politisches Signal mit begrenzter Reichweite: Die einen wollen die Ausbreitung von Spätis stoppen, die anderen gleich noch das Licht dimmen. Nur: Schwerins Nachtleben ist nicht Berlin – und manchmal ist ein offener Späti in einer stillen Stadt eben eher ein kleines Stück Normalität als eine „optische Bedrohung“.

Kommentar:

Zusastzhinweis. Die UB/FDP und AfD müssen nun ganz stark sein. Am Markt scheint in den nächsten Wochen ein weiter Späti aufzumachen. Es kann also passieren, dass sich dort auch abend Menschen aufhalten. In der Innenstadt. Spät abends, auf dem zentralen Marktplatz. Ein Unding. Wie kann das nur angehen – lebendige Innenstadt – Jugend, und das nach 20 Uhr! Da die meisten Spätis von Menschen mit Migrationshintergrund betrieben werden schwingt hier auch ein anderer Verdacht mit, auf den hier allerdings nicht näher eingegangen werden soll.


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