(red) Schwerin hat eine Reihe an stadteigenen Unternehmen und ist an ebensovielen beteiligt. Wenn dort etwas nicht stimmt, greifen sogenannte „Compliance Richtlinien“. Bei ZGM wurde nun ein Vorfall aufgedeckt und soll aufgearbeitet werden.

Der Werksausschuss des ZGM (Zentrales Gebäudemanagment) befasst sich nach Informationen von http://www.schwerin.news seit Dezember mit einem internen Compliance-Vorfall.

Was soll passiert sein?

Aus den uns vorliegenden Informationen geht hervor, dass ein Mitarbeiter über das Unternehmen private Einkäufe abgewickelt haben soll, die teilweise vom Unternehmen bezahlt worden sein sollen. Der Betroffene habe inzwischen außerordentlich gekündigt, zudem sei Strafanzeige erstattet worden. Parallel läuft eine interne Revision: Die GBV (Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung) prüft den Vorgang nach Angaben der Werkleitung in einer umfassenden Tiefenprüfung – ein abschließender Bericht liegt stand heute, 17.02.2026) noch nicht vor.

Wenn der Skandal zeigt, dass das System auch funktioniert

So unerquicklich der Ausgangspunkt ist: Dass der Fall überhaupt in den Gremien landet, dass Strafanzeige erstattet wurde und dass eine externe bzw. konzernnahe Prüfinstanz wie die GBV eine Tiefenprüfung macht, ist erst einmal ein gutes Zeichen. Genau dafür sind Compliance-Strukturen da: Unregelmäßigkeiten nicht wegzudrücken, sondern sauber zu dokumentieren, zu prüfen und Konsequenzen abzuleiten – unabhängig davon, wie unangenehm es wird.

Was „Compliance“ im Alltag eigentlich bedeutet

Compliance ist am Ende nichts Abstraktes, sondern die einfache Frage: Sind Regeln, Zuständigkeiten und Kontrollen so organisiert, dass private und dienstliche Interessen sauber getrennt bleiben – und dass Auffälligkeiten früh auffallen? In der Praxis geht es häufig um Beschaffung, Freigaben, Rechnungsprüfung, Vier-Augen-Prinzip und klare Verantwortlichkeiten. Genau hier setzt laut Protokoll auch die erste unmittelbare Maßnahme an: Eine Beschaffungsrichtlinie wurde erarbeitet und soll zeitnah in Kraft treten.

Hinweisgebersystem: Hier können sich Schweriner Mitarbeiter anonym melden, wenn was auffällt

Viele große Organisationen setzen inzwischen zusätzlich auf formalisierte Hinweisgebersysteme – also sichere, niedrigschwellige Wege, um intern Missstände melden zu können, ohne Nachteile befürchten zu müssen. In den USA sind solche Systeme seit Jahren Teil einer ausgeprägten Compliance-Kultur: Hotlines, Ombudsstellen und teils sehr robuste Schutzmechanismen sorgen dort dafür, dass Hinweise überhaupt erst abgegeben werden – und nicht im Flurfunk versanden. Der Kern ist überall derselbe: Wer etwas bemerkt, braucht einen Kanal, der ernst nimmt, schützt und nachprüfbar abarbeitet.

Der entscheidende Punkt: Was jetzt zählt

Spannend wird sein, was im GBV-Bericht konkret steht: Welche Summen und Zeiträume betroffen waren, welche Abläufe Schwachstellen hatten und welche Kontrolllücken geschlossen werden müssen. Der zweite Schritt ist dann die Konsequenzseite: nicht nur „eine Richtlinie“, sondern gelebte Praxis – mit klaren Freigabewegen, Dokumentationspflichten, stichprobenartigen Kontrollen und Schulungen. Wenn daraus ein belastbarer Präventionsmix wird, ist der Vorgang trotz allem ein Beispiel dafür, dass Aufklärung möglich ist – und dass ein System nicht daran gemessen wird, ob nie etwas passiert, sondern daran, wie es reagiert, wenn etwas passiert.

Compliance – GBV


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