(red/stm)
Aus einem Solarpark wird ein Speicherpark: Die Landeshauptstadt Schwerin will das Verfahren „zum Bebauungsplan Nr. 125“ in Görries auf ein neues Nutzungskonzept umstellen. Statt einer großflächigen Photovoltaikanlage soll dort künftig ein Batterie-Großspeicherpark planungsrechtlich möglich gemacht werden.
Der Auslöser für den angestrebten Kurswechsel ist bemerkenswert nüchtern – und genau deshalb politisch brisant. Auf der seit dem Ende der militärischen Nutzung brachliegenden Fläche hat sich seit 1994 durch Sukzession (Natürliche Sukzession bezeichnet den schrittweisen Prozess, bei dem sich die Artenzusammensetzung eines Ökosystems nach einer Störung wiederherstellt und stabilisiert) Wald entwickelt.
Dieser Wald müsste für das Vorhaben umgewandelt werden. Im frühen Beteiligungsverfahren machte das zuständige Forstamt Gädebehn jedoch deutlich: Eine Photovoltaikanlage reiche als Begründung für eine Waldumwandlung nicht aus. Damit stand der Solarpark in der bisherigen Form faktisch auf der Kippe.
Die Antwort der Planung: nicht mehr Energiegewinnung, sondern Energiespeicherung. Nach Angaben der Stadt soll das Solarkonzept durch die Ansiedlung eines Batterie-Energiespeichersystems ersetzt werden. Geplant ist ein Strom-Großspeicherpark mit rund 3,3 Hektar Fläche und einer Kapazität von 1,68 GWh. Zusätzlich ist am Standort ein weiteres 110-kV-Umspannwerk vorgesehen.
Und plötzlich ändert sich auch die forstliche Lage: Im erneuten Beteiligungsverfahren teilte das Forstamt – im Einvernehmen mit der Landesforstanstalt M-V – mit, dass Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. Vor diesem Hintergrund wurde die für das Bebauungsplanverfahren erforderliche Waldumwandlungserklärung (in einem Schreiben vom 28.11.2025) in Aussicht gestellt. Übersetzt heißt das: Was bei Solar nicht genügte, kann beim Speicher als öffentliche Interessenlage anders bewertet werden.
Der Standort liegt im Bereich Görries, begrenzt im Norden durch ein Anschlussgleis der Eisenbahn, im Osten durch den Gewerbestandort Lange Badlow, im Süden durch einen Feldweg und im Westen durch Grünflächen der Lewitz. Die Anlage soll sich dabei – „unter Berücksichtigung von Umweltbelangen“ – nur auf etwa zwei Dritteln der Grundstücksfläche entwickeln; in Randbereichen sollen aufgrund naturschutzrechtlicher Schutztatbestände keine baulichen Entwicklungen stattfinden.
Mit dem Projekt hängt zudem mehr zusammen als nur ein umzäuntes Technikfeld. Aus der früheren militärischen Nutzung sind laut Verwaltung Altlasten sowie Gleisanlagen vorhanden. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sollen Altlasten beseitigt, Gleise neu geordnet und mit Ladestationen für batteriegetriebene Triebwagen ausgestattet werden. Der Bebauungsplan entwickle sich aus dem Flächennutzungsplan (gewerbliche Baufläche); Ziele der Raumordnung stünden nicht entgegen.
Dass das Thema in der Stadt aufgeladen ist, liegt auf der Hand: Batteriespeicher sind für die Energiewende ein Schlüssel, gleichzeitig ist das Bauchgefühl vieler Menschen schnell bei „Batteriemüll“, Sicherheitsfragen und der Sorge, dass Risiken am Ende im Stadtteil landen. Die Stadt verweist darauf, dass mögliche Umweltauswirkungen im Rahmen der Umweltprüfung ermittelt und im Umweltbericht bewertet werden.
Finanziell soll die Stadt nach der Vorlage nicht in Vorleistung gehen: Die Kosten des Planverfahrens sowie notwendiger Fachgutachten trägt demnach der Vorhabenträger Faber Solartechnik GmbH; dafür wurde ein Planungskostenvertrag geschlossen.
Politisch geht es nun um das Signal: Der Solarpark scheitert an der Waldfrage – der Speicher könnte genau dort durchkommen. Ob das am Ende als pragmatische Lösung für Netze und Versorgung gilt oder als heikler Präzedenzfall für „erst Wald, dann Technik“, wird sich in den Beratungen der Gremien und im weiteren Verfahren zeigen.
Hier können die Dokumente zu der Angelegenheit angesehen und heruntergeladen werden:















