(red)
Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Schweriner Unternehmer und Oberbürgermeisterkandidat Lars Schubert und der Landeshauptstadt Schwerin könnte nun das Bundesverfassungsgericht beschäftigen: Schubert teilt mit, er habe am 16. Februar 2026 Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Worum geht es?
Ausgangspunkt ist laut Schubert der Fall seines Schwiegervaters, eines jüdischen Kontingentflüchtlings mit Wohnsitzauflage (also einer behördlichen Vorgabe, wo jemand wohnen muss). Wegen einer schweren Erkrankung (Schubert nennt ALS) habe der Mann zu seiner Tochter nach Niedersachsen ziehen wollen.
Schubert kritisiert, die Ausländerbehörde habe damals vor allem auf ein Umverteilungsverfahren verwiesen. Er beruft sich auf Rechtsprechung, wonach in besonderen Fällen eine Einzelfallprüfung entscheidend sein müsse – also die Frage, ob die Wohnsitzauflage im konkreten Fall noch verhältnismäßig ist.
Wie wurde daraus ein Gerichtsverfahren?
Schubert reichte nach eigener Darstellung 2020 eine Amtshaftungsklage ein. Das Landgericht Schwerin wies die Klage 2025 ab; das OLG Rostock wies die Berufung Herbst 2025 per Beschluss zurück. Eine Anhörungsrüge wurde laut Schubert am 15. Januar 2026 abgelehnt.
Was will Schubert jetzt klären lassen?
Er richtet sich in Karlsruhe vor allem gegen die Gerichtsentscheidungen. Sein Kernvorwurf: Es sei zu sehr nach Verwaltungsvorschriften entschieden worden, ohne die notwendige Einzelfallprüfung ausreichend in den Mittelpunkt zu stellen.
Wie es weitergeht, hängt zunächst davon ab, ob das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annimmt.
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