(stm/red)
Am Markt wird eingeräumt: Kartons werden geöffnet, Regale befüllt, Ware sortiert. Der neue Späti steht nach Angaben der Betreiber kurz vor der Eröffnung. „Noch ein paar Tage“, heißt es vor Ort. Man freue sich darauf, „schon bald“ zu starten.
Ausgerechnet jetzt hat die Stadtvertretung das Thema Spätverkauf politisch aufgeladen. Die AfD-Fraktion hat zu einen UB/FDP Antrag einen Ergänzungsantrag eingebracht – und der zielt nicht nur auf die Ansiedlung neuer „Spätis“, sondern auch auf deren Außenwirkung: Bei bestehenden Spätverkaufsstellen sollen Auflagen zur Geschäftsbeleuchtung erteilt werden – „zurückhaltend“ bei Farbgebung, Lichtintensität und Lichteffekten.
Der AfD-Vorstoß dockt an einen Antrag der Fraktion Unabhängige Bürger/FDP (UB/FDP) an. Diese fordert, die weitere Ansiedlung von Spätverkaufsstellen in der historischen Altstadt – besonders in der Kernzone des UNESCO-Weltkulturerbes – zu begrenzen. Hintergrund sind Sorgen um Lärm, Vermüllung und nächtliche Treffpunkte in sensiblen Bereichen. Also es soll alles schön ruhig bleiben. Jugend gerne, aber nicht so dass man sie sieht oder hört.
Verwaltung bremst – UB/FDP: zulässig, aber ablehnen / AfD: unzulässig, ablehnen
Die Stadtverwaltung macht zu beiden Vorstößen klar: So einfach lässt sich das rechtlich nicht steuern.
Beim Antrag der UB/FDP ist die Linie: zulässig, aber Ablehnung empfohlen. Begründung: „Spätis“ seien kein eigener planungsrechtlicher Nutzungstyp, sondern in der Regel Einzelhandel. Und Einzelhandel werde baurechtlich nicht danach unterschieden, ob er bis 19 Uhr oder bis 24 Uhr geöffnet hat. Präventive kommunale Eingriffe, um neue Spätis in bestimmten Bereichen zu verhindern, seien nach aktueller Rechtslage kaum möglich. Es ist einfach Einzelhandel der länger geöffnet hat.
Beim AfD-Ergänzungsantrag fällt die Bewertung noch härter aus: unzulässig, ebenfalls Ablehnung empfohlen. Bei der Beleuchtung gehe es bauordnungsrechtlich um Werbeanlagen. Bestehende Anlagen stehen häufig unter Bestandsschutz – nachträgliche Anordnungen oder Auflagen seien „in der Regel“ nicht möglich. Gleichzeitig verweist die Verwaltung darauf, dass großflächige, blinkende oder „verunstaltende“ Werbeanlagen bereits über Regelwerke (u. a. Werbesatzung und erhöhte Anforderungen in Denkmalbereichen) erfasst werden können – und dass gegen Anlagen, die den Anforderungen nicht genügen und trotzdem betrieben werden, ordnungsrechtlich vorgegangen wird. Entsprechende Verfahren liefen bereits.
Das trotz der von der Stadt vorgelegten Stellungnahme an den Anträgen festgehalten wird, wirkt insofern verwunderlich – die Rechtslage ist demnach klar. Es scheint dass hier auf Teufel komm raus „Politik“ draus gemacht werden soll.
„Freies Land“: Betreiber reagieren gelassen
Für die Betreiber am Markt wirkt die politische Debatte derweil erstaunlich weit weg. Auf die Frage, was man zu den Anträgen sage, fällt die Reaktion knapp aus: Das sei „ein freies Land“, man dürfe das beantragen. Und dann, sinngemäß: Das gehe „in das eine Ohr rein und im anderen wieder raus“.
Kommentar: Unternehmerfreundlichkeit geht anders – und die Debatte hat einen Beigeschmack
Unabhängig vom juristischen Ergebnis setzt die Diskussion ein Signal: Da investieren Menschen in ein Geschäft, schaffen Angebot in einer Stadt, die abends oft früh still wird – und bekommen als politische Begleitmusik erst „Begrenzen“ und dann „Dimmen“. Dass die UB/FDP trotz der Stellungnahme der Verwaltung, dass es sich hier um Einzelhandel handelt, der sich nicht reglementieren lasse – weiter an dem Antrag festhält verwundert.
Denn noch ein Punkt steht als Frage im Raum, auch wenn er in den Texten der Anträge nicht offen ausgesprochen wird: Spätverkauf ist in vielen Städten klassisches Kleinunternehmertum – oft Familienbetriebe, häufig mit internationaler Biografie. Wer pauschal „Spätis“ zum Problem erklärt, riskiert deshalb schnell, nicht nur über Öffnungszeiten und Leuchtschrift zu reden, sondern über Menschen, zu Teil mit Migrationsgeschichte. Belegen lässt sich ein derartiges Motiv aus den Anträgen nicht – aber der Ton der Debatte kann trotzdem derartige Wirkung entfalten.
Beschwerden gegen Dienstagskonzerte, wochenlange Weihnachtsmärkte auf dem Markt waren im Gegenzug selten. Nächtliche Laserwerbung im Welterbebereich, den Fußgängerzonen sind und waren der AfD bisher völlig egal.





















