Wer in den kommenden Tagen ein Anliegen rund um den Führerschein hat, sollte genau planen: In der gemeinsamen Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin kommt es vom 17. März 2026 bis einschließlich 24. März 2026 zu Einschränkungen. Das teilte die Stadt Schwerin in einer Pressemitteilung mit.
Grund ist eine umfassende Softwareumstellung. Nach Angaben der Verwaltung muss in diesem Zeitraum die Verbindung zum Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vollständig unterbrochen werden. Dadurch können weder Anfragen bearbeitet noch Auskünfte erteilt werden.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wer in dieser Zeit auf eine Rückmeldung oder bestimmte behördliche Auskünfte angewiesen ist, muss mit Verzögerungen rechnen. Für allgemeine Fragen verweist die Verwaltung auf die Behördenrufnummer 115.
Ganz eingestellt wird der Betrieb jedoch nicht. Die Beantragung von Fahrerlaubnissen – etwa bei Ersterteilung, Umschreibung oder Erweiterung – bleibt am Standort der Kfz- und Führerscheinstelle Schwerin im Heinrich-Hertz-Ring 2 weiterhin möglich. Voraussetzung ist allerdings eine vorherige Terminvereinbarung.
Die Behörde bittet Bürgerinnen und Bürger darum, ihre Anliegen frühzeitig zu planen und sich auf die Einschränkungen einzustellen.



















