(stm/red)
Wenn die Stadt Schwerin über sozialen Wohnungsbau spricht, klingt das inzwischen gern nach Bewegung, Perspektive und kommenden Projekten. Die Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion Unabhängige Bürger/FDP legt jedoch vor allem eines offen: Die Realität ist bislang erschreckend klein. Denn Anfang 2026 gibt es in der Landeshauptstadt gerade einmal 109 Wohnungen, die mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus des Landes errichtet wurden und einer Belegungs- und Mietpreisbindung unterliegen.
Diese Zahl ist für sich genommen schon mager. Noch aufschlussreicher wird sie beim Blick auf die Verteilung: 48 Wohnungen liegen in der Werdervorstadt, 30 in Lankow, 17 im Großen Dreesch und 14 in der Paulsstadt. Mehr sozial gebundenen Wohnraum nennt die Stadt in ihrer Antwort nicht. Für eine Landeshauptstadt mit wachsendem Druck auf dem Wohnungsmarkt ist das kein solides Fundament. Das ist eine Randgröße.
Richtig unerquicklich wird es, wenn man die Zeitachse dazunimmt. Die Stadt selbst erklärt, dass die Fördermittel in Schwerin seit 2019 eingesetzt werden können. Gleichzeitig teilt sie mit, dass die bisher entstandenen Wohnungen alle in den letzten fünf Jahren bezugsfertig geworden seien. Heißt übersetzt: Wir schreiben 2026, die Fördermöglichkeit läuft seit Jahren, und das Ergebnis sind 109 Sozialwohnungen. Wer darin eine überzeugende Bilanz erkennen will, muss den Begriff Erfolg sehr großzügig auslegen.
Zwar führt die Verwaltung deutlich größere Zahlen für die Zukunft ins Feld. Für 11 Bauvorhaben mit insgesamt 560 Wohnungen wurde dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern die sogenannte „Bestätigung der Belegenheitsgemeinde“ erteilt. Damit hat die Stadt befürwortet, dass für diese Vorhaben Mittel des sozialen Wohnungsbaus bewilligt werden könnten. Aber genau hier beginnt der politische Nebel. Denn „könnten“ ist noch keine gebaute Wohnung. Die Stadt räumt ausdrücklich selbst ein, dass manche Vorhaben zwar bereits im Bau seien, für andere aber noch nicht einmal eine Baugenehmigung beantragt worden sei.
Damit steht die eigentliche Schlagzeile bereits fest: 109 Wohnungen existieren. 560 Wohnungen werden in Aussicht gestellt. Das ist keine Erfolgsmeldung, sondern ein Missverhältnis. Es beschreibt eine Stadt, die beim sozialen Wohnungsbau bislang deutlich mehr ankündigt als vorzeigen kann.
Auch die konkret genannten Projekte wirken eher wie Belege für den Nachholbedarf als für dessen Lösung. Benannt werden Vorhaben mit zusammen 133 Wohnungen: 40 Wohnungen der Vielfalter gGmbH in Lankow, 29 Wohnungen in der Schleswiger Straße, 26 Wohnungen in der Friesenstraße in der Weststadt und 38 Wohnungen in der Paulsstadt. Selbst wenn all das vollständig realisiert wird, zeigt schon dieser Vergleich, wie niedrig die Messlatte bislang lag: Vier ausdrücklich benannte Projekte umfassen zusammen gerade einmal etwas mehr Wohnungen als der komplette heutige Bestand.
Brisant ist außerdem, dass schon die politisch kommunizierten Zahlen nicht ganz sauber aufeinanderliegen. In der Anfrage wird auf eine frühere Mitteilung des zurückgetretenen Oberbürgermeisters verwiesen, wonach für die Paulsstadt bis 2027 insgesamt 44 neue Sozialwohnungen vorgesehen seien. In der Antwort der Stadt werden für die Paulsstadt bei den konkret benannten Vorhaben dann aber nur 38 Wohnungen aufgeführt. Ob sich die Differenz durch unterschiedliche Planungsstände erklärt oder ob hier erneut mit Zahlen hantiert wird, die noch nicht belastbar genug sind, bleibt offen. Klar ist nur: Wer Vertrauen in Wohnungsbaupolitik schaffen will, sollte bei den eigenen Angaben nicht schon solche Lücken produzieren.
Fast noch entlarvender ist der Abschnitt zu den Verantwortlichkeiten. Die Stadt erklärt, sie habe keinen unmittelbaren Einfluss auf die Fördermittelakquise. Die Mittel beantrage der jeweilige Bauherr beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Landeshauptstadt sieht ihre Aufgabe vor allem darin, Wohnbauflächen zu planen und Baugenehmigungsverfahren zügig durchzuführen. Das ist formal richtig. Politisch ist es vor allem eine elegante Distanzierung vom eigenen Ergebnis. Denn wenn am Ende nur 109 Sozialwohnungen herauskommen, hilft der Hinweis auf Zuständigkeiten den Wohnungssuchenden kein Stück.
Auch die Vergaberegeln klingen eher nach Verwaltungslogik als nach sozialpolitischer Steuerung. Nach Angaben der Stadt ist die einzige Voraussetzung für den Bezug geförderten Wohnraums der Besitz eines Wohnberechtigungsscheins. Weitere kommunale Zuweisungskriterien seien gesetzlich nicht geregelt, die Überwachung liege allein beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Das mag rechtsförmig sein. Es ändert aber nichts an der zentralen Leerstelle: Ein Wohnberechtigungsschein nützt wenig, wenn der dazu passende Wohnraum kaum vorhanden ist.
Die Antwort der Stadt ist deshalb vor allem eines: eine ungewollte Bestandsaufnahme darüber, wie klein der soziale Wohnungsbau in Schwerin bislang tatsächlich ist. Seit 2019 besteht die Fördermöglichkeit. Anfang 2026 sind 109 Sozialwohnungen Realität. Gleichzeitig werden 560 weitere Wohnungen über 11 Vorhaben in Aussicht gestellt, obwohl ein Teil davon planungsrechtlich noch nicht einmal auf der Zielgeraden ist. Das ist keine Wohnungsbauoffensive. Das ist ein sozialpolitischer Rückstand mit Aussicht auf Besserung.



















