(red/stm) Die Stadtverwaltung hat ihren Bericht zum Umgang mit Fundtieren und verletzten Wildtieren vorgelegt. Grundlage ist ein Beschluss der Stadtvertretung vom 8. Dezember 2025. Der Oberbürgermeister sollte bis Ende März darlegen, wie Schwerin in diesen Fällen vorgeht. Mit der jetzt vorliegenden Informationsvorlage ist dieser Auftrag abgearbeitet.
Der Bericht zeigt zunächst ein System mit festen Zuständigkeiten. Das Schweriner Tierheim betreute 2023 insgesamt 320 Fund- und Verwahrtiere, 2024 waren es 331, im Jahr 2025 dann 340. Dazu kamen 46, 51 und 49 Kastrationen freilebender Katzen in den drei Jahren.
Eine zentrale Lücke bleibt jedoch bestehen: Verletzte Tiere tauchen in keiner eigenen Statistik auf. Erfasst werden sie nur dann, wenn sie rechtlich als Fundtiere gelten. Alle anderen Fälle erscheinen in der Übersicht nicht gesondert. Im Bericht steht dazu lediglich, diese Tiere würden in der Regel tierschutzgerecht entnommen. Mit der Formulierung ‚tierschutzgerecht entnommen‘ verwendet die Verwaltung einen unklaren Fachbegriff. Im Zusammenhang des Berichts dürfte damit in vielen Fällen die tierschutzgerechte Tötung schwer verletzter Wildtiere gemeint sein. Wie viele solcher Fälle es in Schwerin gibt, bleibt damit offen.
Bei verletzten Haustieren ist die Zuständigkeit hingegen nach Angaben der Stadt klar geregelt. Wenn der Halter bekannt ist, übernimmt demnach das Veterinäramt Ludwigslust-Parchim. Ist kein Eigentümer bekannt, ist der Fachdienst Ordnung als Fundtierbehörde zuständig. Außerhalb der Dienstzeiten übernimmt das Tierheim Schwerin, erreichbar über die Integrierte Leitstelle Westmecklenburg.
Komplizierter wird es bei Wildtieren. Hier greifen Jagdrecht, Naturschutzrecht und behördliche Zuständigkeiten ineinander. Wildtiere unterliegen in der Regel dem Jagdrecht. Für nicht jagdbare Arten gilt: Verletzte, hilflose oder kranke Tiere dürfen aufgenommen werden, um sie gesund zu pflegen und später wieder auszuwildern. Die entstehenden Kosten tragen die Helfenden selbst. Bei streng geschützten Arten muss außerdem das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie informiert werden.
Besonders aufschlussreich ist ein weiterer Punkt des Berichts: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Abgabestellen für hilfsbedürftige Wildtiere. Genannt werden stattdessen ehrenamtliche Hilfsangebote, etwa für Igel oder Fledermäuse. Wer in Schwerin ein verletztes Wildtier findet, landet damit schnell in einem Geflecht aus Leitstelle, Tierarzt, Jagdpächter, Naturschutzbehörde und freiwilligen Helfern.
Für Notfälle außerhalb der regulären Praxiszeiten verweist die Stadt auf den tierärztlichen Bereitschaftsdienst. Auch das Veterinäramt sei demnach über die Leitstelle rund um die Uhr erreichbar. Bei Fall- oder Unfallwild kann dort außerdem der zuständige Jagdpächter verständigt werden. Das Tierheim steht den Behörden zusätzlich über eine Notrufnummer zur Verfügung.
Der Bericht benennt auch die Kosten. Die Stadt zahlt dem Betreiberverein des Tierheims nach eigener Darstellung derzeit rund 100.000 Euro pro Jahr und überlässt das Gelände unentgeltlich. Hinzu kommt eine freiwillige Vereinbarung zur Kastration freilebender Katzen in Höhe von bis zu 6.000 Euro jährlich.
Im Fazit kommt die Verwaltung zu einer positiven Bewertung. Die Organisationsstrukturen hätten sich bewährt und funktionierten zuverlässig.
Gerade beim Blick auf verletzte Tiere bleibt trotzdem ein offener Punkt: Schwerin hat Abläufe, Ansprechpartner und Verträge. Aber es gibt keine gesonderte Statistik zu verletzten Tieren und keine zentrale Abgabestelle für hilfsbedürftige Wildtiere im Land. Der Bericht schafft damit Klarheit über Zuständigkeiten – und zeigt zugleich, wo das System an Grenzen stößt.
Hier kann der Bericht eingesehen und heruntergeladen werden:















