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(red/stm) Bezahlbarer Wohnraum, Schutz vor Verdrängung, Begrenzung von Umwandlungen: Das Thema Milieuschutz klingt nach einem Instrument, das in angespannten Zeiten ernsthaft geprüft werden müsste. In Schwerin lief es nun offenbar anders. Denn nach einem Prüfauftrag der Stadtvertretung aus dem September 2024 liegt inzwischen das Ergebnis vor — und das fällt bemerkenswert dünn aus: Eine Milieuschutzsatzung kommt vorerst nicht, die Stadtvertretung soll das Ergebnis auf der nächsten Sitzung „zur Kenntnis“ nehmen.
Dabei war der Auftrag ursprünglich durchaus klar formuliert. Der Oberbürgermeister sollte prüfen, ob der Stadtvertretung bis zum Sommer 2025 ein Vorschlag für eine Milieuschutzsatzung zur Entscheidung vorgelegt werden kann. Das, was nun auf dem Tisch liegt, ist jedoch kein Satzungsentwurf, kein Maßnahmenpaket und auch kein politischer Aufschlag, sondern vor allem die Mitteilung: Die Voraussetzungen lägen in Schwerin derzeit nicht vor.
In der Vorlage wird noch einmal erklärt, was eine Milieuschutzsatzung überhaupt leisten soll: Sie soll die soziale Zusammensetzung eines Viertels schützen, also verhindern, dass Menschen durch Luxusmodernisierungen, Grundrissänderungen oder Umwandlungen in Eigentum verdrängt werden. Bestimmte bauliche Maßnahmen könnten dadurch genehmigungspflichtig werden oder sogar untersagt werden. Das ist kein symbolisches Instrument, sondern ein handfester Eingriff zum Schutz angestammter Wohnbevölkerung.
Umso aufschlussreicher ist, wie die Verwaltung das Thema nun abräumt. Eine soziale Erhaltungssatzung dürfe nur erlassen werden, wenn sie tatsächlich erforderlich sei. Dafür brauche es zwingend eine empirische Untersuchung des jeweiligen Gebiets — und genau daran fehle es. Wörtlich heißt es, aufgrund der derzeitigen Datengrundlagen lägen die Voraussetzungen für Milieuschutzsatzungen in Schwerin nicht vor. Übersetzt heißt das vor allem: Geprüft wurde, dass man ohne vorherige tiefere Untersuchung nichts machen will.
Politisch wirkt das unerquicklich. Denn wer einen Prüfauftrag beschließt, erwartet mehr als ein spätes Ergebnis im Stil von: Es fehlen Daten. Gerade beim Thema Wohnen drängt sich die Frage auf, warum eine Stadt erst dann genauer hinschauen will, wenn die Datengrundlage bequem genug ist — statt den Schutz von Wohnraum aktiv vorzubereiten. Dass eine Untersuchung notwendig ist, steht in der Vorlage selbst. Warum dann nicht genau diese Untersuchung anschieben? Auch darauf gibt die Informationsvorlage keine erkennbare Antwort.
Stattdessen verweist die Verwaltung auf ein anderes Instrument: auf die Zweckentfremdungssatzung für Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt und Schelfstadt. Diese soll die Umwidmung von Wohnungen, etwa in Ferienwohnungen, begrenzen. Das mag im Einzelfall sinnvoll sein — ersetzt aber keinen Milieuschutz gegen Verdrängung durch Aufwertung, Umbau und Eigentumsumwandlung. Die Zweckentfremdungssatzung bekämpft eben ein anderes Problem. Trotzdem wird nun genau mit diesem Verweis der ursprüngliche Beschluss als „umgesetzt“ erklärt.
Und genau hier liegt der eigentliche politische Kern: Aus einem Auftrag zur Prüfung eines Schutzinstruments für Mieterinnen und Mieter wird am Ende ein Verweis auf ein anderes Werkzeug — und ein Haken an die Sache. Formal mag das reichen. Inhaltlich bleibt ein schaler Eindruck. Denn die entscheidende Frage, ob und wo in Schwerin soziale Verdrängung frühzeitig begrenzt werden sollte, ist damit nicht beantwortet. Sie wird vertagt.
Denn das Signal dieser Vorlage ist nicht: Wir schützen Wohnquartiere, bevor der Druck zu groß wird. Das Signal ist eher: Solange die Lage nicht detailliert genug untersucht ist, passiert erst einmal nichts.
Für eine Stadt, die bezahlbares Wohnen und soziale Stabilität ernst nimmt, ist das ein ziemlich mageres Ergebnis.
HIer kann die Informationsvorlage eingesehen und heruntergeladen werden:



















