Die Bürgerinitiative Freifahrt.Jetzt.Schwerin hat das Thema entgeltfreier Nahverkehr in Schwerin mit Nachdruck auf die politische Tagesordnung gebracht. Mehr als 2.000 gültige Unterschriften wurden nach Angaben aus dem Verfahren erreicht, damit muss sich die Stadtvertretung mit dem Anliegen befassen. Doch kurz vor der Beratung macht die Stadtverwaltung deutlich: Sie hält den Antrag in der vorliegenden Form für unzulässig und empfiehlt die Ablehnung.
In einer nun veröffentlichten Stellungnahme zum Antrag kommt die Verwaltung zu einem klaren Ergebnis: Der Einwohnerantrag auf Einführung eines „solidarisch finanzierten entgeltfreien Nahverkehrs“ sei rechtlich derzeit nicht umsetzbar. Als Hauptgrund nennt die Verwaltung die fehlende gesetzliche Grundlage für eine solche allgemeine Mobilitätsabgabe. Weder sehe das Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern eine solche Abgabe vor, noch könne Schwerin dafür einfach eigenständig eine neue kommunale Finanzierungsform schaffen.
Verwaltung: Keine Rechtsgrundlage, keine kommunale Kompetenz
Der Kern der Argumentation ist juristisch: Eine verpflichtende solidarische Finanzierung durch alle Einwohnerinnen und Einwohner lasse sich nach Auffassung der Verwaltung derzeit weder als Steuer noch als Beitrag rechtssicher konstruieren. Zudem verweist die Stellungnahme darauf, dass Kommunen nur in engen Grenzen eigene Abgaben erheben dürfen. Für das von der Initiative vorgeschlagene Modell fehle diese Kompetenz. Erst wenn der Landesgesetzgeber eine passende gesetzliche Grundlage schaffen würde, könne ein solcher Schritt überhaupt rechtlich möglich werden.
Hinzu kommt aus Sicht der Verwaltung ein weiterer Punkt: Der Antrag kollidiere mit dem bereits beschlossenen Ziel, einen regionalen Verkehrsverbund für Westmecklenburg mit gemeinsamem Tarifsystem aufzubauen. Ein nur auf Schwerin begrenzter Nulltarif würde dieses Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung eher erschweren als befördern.
Auch finanziell sieht die Verwaltung erhebliche Probleme. In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass sich die Finanzierung des Nahverkehrs nicht nur aus Fahrkartenverkäufen speist. Es gebe auch gesetzlich geregelte Ausgleichszahlungen und Erstattungen, die teils an tatsächliche Fahrgeldeinnahmen gekoppelt seien. Ein einfaches Ersetzen des Ticketsystems durch eine kommunale Solidarabgabe sei daher nicht so geradlinig, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag.
Freifahrt.Jetzt argumentiert mit Solidar-Modell und 11-Euro-Idee
Auf ihrer Website wirbt die Initiative seit längerem für einen solidarisch finanzierten entgeltfreien ÖPNV. Dort wird ein Modell vorgestellt, bei dem Schwerinerinnen und Schweriner über 18 Jahre monatlich 11 Euro zahlen würden; ergänzt werden soll das laut Initiative durch Beiträge von Pendlerinnen und Pendlern sowie touristische Komponenten. Als rechnerischen Bedarf nennt die Initiative rund 12 Millionen Euro pro Jahr beziehungsweise 1 Million Euro pro Monat.
Freifahrt.Jetzt verbindet die Forderung nicht nur mit Verkehrspolitik, sondern ausdrücklich auch mit sozialen und ökologischen Zielen. Auf der Website der Initiative wird der Nulltarif als Beitrag zu einer gerechteren und klimafreundlicheren Mobilität dargestellt. Dort heißt es außerdem, man rechne mit etwa 11 Euro von jedem Bürger als solidarischem Beitrag.
Politisch ist das Thema also bewusst größer aufgeladen: nicht bloß Ticketpreise runter, sondern ein anderes Verständnis von Daseinsvorsorge.
Interessant: Landtag sah 2024 nicht alles so eng wie die Stadtverwaltung heute
Spannend ist der Vergleich mit einer Antwort der Landesregierung aus dem Jahr 2024 auf eine Kleine Anfrage im Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Dort wurde ausgeführt, dass die Zulässigkeit eines Einwohnerantrags grundsätzlich möglich erscheine, sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt seien und nicht bereits innerhalb des letzten Jahres ein zulässiger Antrag gleichen Inhalts behandelt worden sei. Gleichzeitig stellte auch die Landesregierung klar, dass eine Solidarabgabe für einen solchen Nulltarif eine gesetzliche Grundlage erfordern würde, die aktuell nicht vorliegt.
Das heißt: Schon 2024 war erkennbar, dass zwischen politischer Behandlung eines Begehrens und tatsächlicher rechtlicher Umsetzbarkeit ein großer Unterschied liegt. Die jetzige Schweriner Verwaltungsstellungnahme geht nun einen Schritt weiter und bewertet den aktuellen Antrag selbst als unzulässig.
Der eigentliche Konflikt beginnt jetzt erst
Damit dürfte in der Stadtvertretung nicht nur über die Idee eines ticketfreien Nahverkehrs gestritten werden, sondern zunächst über eine vorgelagerte Frage: Darf ein solcher Antrag in dieser Form überhaupt durchgehen? Genau hier wird es politisch brisant.
Denn inhaltlich dürfte die Initiative mit ihrem Anliegen bei vielen Menschen einen Nerv treffen. Steigende Fahrpreise, Klimakrise, soziale Schieflagen und der Wunsch nach echter Verkehrswende liefern reichlich Munition für die Forderung nach einem anderen ÖPNV-System. Gleichzeitig zeigt die Verwaltungsstellungnahme, wie hart kommunale Gestaltungsspielräume dort enden, wo Landes- und Abgabenrecht beginnen.
Am Ende könnte also ausgerechnet das passieren, was bei solchen Vorstößen häufig passiert: Die politische Forderung ist populär, aber das juristische Fundament fehlt. Für Freifahrt.Jetzt wäre eine Ablehnung deshalb zwar ein Rückschlag, aber wohl kaum das Ende der Debatte. Im Gegenteil: Sollte die Stadtvertretung dem Verwaltungsvotum folgen, dürfte die Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage auf Landesebene erst recht lauter werden.
Hier kann die vollständige Stellungnahme der Verwaltung eingesehen und heruntergeladen werden:















