(stm/red)
Die Stadtvertretung Schwerin hat am Montagabend nicht direkt eine Katzenschutzverordnung beschlossen, sondern zunächst die Prüfung und Schaffung der Voraussetzungen für einen möglichen Erlass auf den Weg gebracht. Grundlage ist ein beschlossener Ersetzungsantrag der Fraktion Unabhängige Bürger/FDP gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Die PARTEI. Damit wurde der ursprüngliche Beschlussvorschlag ersetzt.
Der neue Titel der Vorlage macht die veränderte Stoßrichtung deutlich: Aus der „Katzenschutzverordnung für Schwerin“ wurde die „Prüfung und Schaffung der Voraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung in Schwerin“. Die Verwaltung soll nun gemeinsam mit dem zuständigen Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim die tatsächliche Situation freilebender und verwilderter Katzen in Schwerin systematisch erfassen.
Konkret sollen dazu unter anderem Bestandszahlen, Gesundheitszustand, Reproduktionsdynamik sowie bisherige Maßnahmen und deren Wirkung erhoben und dokumentiert werden. In die Datenerhebung und Bewertung einbezogen werden sollen laut Beschluss auch Tierheime, Tierschutzvereine, ehrenamtliche Initiativen und niedergelassene Tierärzte. Spätestens bis zum 31. Dezember 2026 soll die Stadtvertretung einen Bericht erhalten. Dieser soll die erhobenen Daten darstellen, fachlich bewerten, ob die Voraussetzungen für eine Katzenschutzverordnung vorliegen, und eine Empfehlung dazu enthalten, ob und in welchem räumlichen Umfang eine solche Verordnung für Schwerin sinnvoll und erforderlich ist.
Hintergrund der Änderung ist die Argumentation der Verwaltung, wonach derzeit keine belastbaren Informationen über eine erhöhte Population freilebender Katzen im Gebiet der Landeshauptstadt vorlägen. Genau diesen Punkt greift der nun beschlossene Ersetzungsantrag auf: Das Fehlen entsprechender Erkenntnisse solle nicht das Ende der Debatte sein, sondern Anlass für eine systematische Prüfung. In der Begründung heißt es sinngemäß, fehlende Daten ersetzten keine aktive Prüfung.
Arbeit von Tierschutzverein nicht gewürdigt
Keine Mehrheit fand dagegen ein Ergänzungsantrag des ASK-Stadtvertreters Karsten Jagau. Dieser wollte erreichen, dass die von der Tierschutzverein „Tiere in Not“ erstellte Hotspotanalyse ausdrücklich in die Planungen einbezogen wird. Dieser Zusatz wurde jedoch abgelehnt.
Damit ist klar: Eine unmittelbare Katzenschutzverordnung gibt es in Schwerin vorerst nicht. Beschlossen wurde stattdessen ein Prüfauftrag mit breiterer Datengrundlage. Die Stadt soll nun erst einmal belastbar ermitteln, ob und wie groß das Problem freilebender und verwilderter Katzen tatsächlich ist – und ob daraus am Ende eine Verordnung folgen muss.
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