(stm/red)
ie Stadtvertretung Schwerin hat am Montagabend die Einführung von „Halten auf Wunsch“ beschlossen. Der Antrag wurde bei fünf Stimmenthaltungen angenommen. Zuvor hatte bereits der Hauptausschuss dem Vorhaben einstimmig mit 12:0 Stimmen zugestimmt.
Mit dem Beschluss folgt die Stadtvertretung einer Idee, die in den vergangenen Wochen bereits in den Ausschüssen beraten worden war und dort auf breite Zustimmung gestoßen war. Ziel ist es, den öffentlichen Nahverkehr insbesondere in den Abendstunden sicherer und alltagsnäher zu machen. Fahrgäste sollen auf bestimmten Strecken künftig die Möglichkeit erhalten, auch zwischen regulären Haltestellen aussteigen zu können – sofern die Verkehrssituation und die Einschätzung des Fahrpersonals dies zulassen.
Für die Unabhängigen Bürger (UB) erklärte Stadtvertreterin Pohlner, man bedanke sich für die konstruktiven Diskussionen in den Ausschüssen. Zugleich äußerte er die Hoffnung, dass der Beschluss nun auch breit bekannt gemacht werde. Genau das dürfte entscheidend sein: Ein guter Beschluss hilft nur dann, wenn die Menschen überhaupt wissen, dass es dieses Angebot gibt.
Dass der Hauptausschuss die Vorlage zuvor ohne Gegenstimme empfohlen hatte, zeigt, dass die Idee fraktionsübergreifend auf Zustimmung stößt. Die nun erfolgte Entscheidung der Stadtvertretung macht den Weg frei, das Modell in Schwerin umzusetzen.
Bereits im Vorfeld war deutlich geworden, dass der Nahverkehr Schwerin dem Vorhaben grundsätzlich offen gegenübersteht. Vorgesehen war zuletzt ein Testmodell, das vor allem in den Abendstunden greifen soll. Entscheidend bleibt dabei, dass Sicherheit und Einschätzung des Fahrpersonals immer Vorrang haben.
Mit dem Beschluss setzt Schwerin auf ein vergleichsweise einfaches Mittel, um den ÖPNV ein Stück nutzerfreundlicher zu machen. Gerade für Frauen, ältere Menschen oder Fahrgäste, die nachts weite oder schlecht einsehbare Wege von der Haltestelle nach Hause vermeiden möchten, kann „Halten auf Wunsch“ einen spürbaren Unterschied machen.
Jetzt kommt es darauf an, dass die Regelung nicht nur beschlossen, sondern auch verständlich kommuniziert und im Alltag verlässlich umgesetzt wird.
















