(red)
In Friedrichsthal soll das Nahversorgungszentrum grundlegend umgebaut werden. Der bisherige Aldi-Markt soll abgerissen und durch zwei neue großflächige Einzelhandelsbetriebe ersetzt werden. Geplant sind ein Discounter und ein zusätzlicher Supermarkt. Die Stadt Schwerin sieht für dieses Vorhaben keine Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Das geht aus einer aktuellen Bekanntmachung des Fachdienstes Umwelt hervor. Hintergrund ist der Bebauungsplan Nr. 120 „Nahversorgungszentrum Friedrichsthal“, mit dem die Stadt das Gebiet städtebaulich neu ordnen udn nachverdichten will. Ziel ist nach Angaben der Verwaltung, die Einkaufsmöglichkeiten im Stadtteil zu verbessern und auf die gestiegene Nachfrage der Bevölkerung zu reagieren.
Weil die geplanten Gebäude bestimmte Größenordnungen erreichen, musste vorab geprüft werden, ob das Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf Umwelt, Natur oder Menschen haben könnte. Genau diese sogenannte Vorprüfung des Einzelfalls ist nun abgeschlossen. Das Ergebnis: Aus Sicht der Stadt sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten, die eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen würden.
Die Begründung der Verwaltung: Auf dem Gelände befindet sich bereits heute ein Einzelhandelsstandort, zudem ist die Fläche schon weitgehend versiegelt. Deshalb werde das Gebiet nicht völlig neu in Anspruch genommen, sondern ein bereits genutzter Bereich weiterentwickelt. Auch die Auswirkungen auf das Wohnumfeld würden sich nach Einschätzung der Stadt nicht grundlegend verändern.
Eine wichtige Rolle spielt dabei auch der Lärmschutz. Nach Angaben der Stadt zeigt ein schalltechnisches Gutachten, dass die geltenden Immissionsrichtwerte an der benachbarten Wohnbebauung sowohl tagsüber als auch nachts eingehalten werden können. Voraussetzung sei allerdings, dass die dafür im Bebauungsplan vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.
Auch beim Natur- und Artenschutz sieht die Verwaltung keine unüberwindbaren Probleme. Im Plangebiet selbst liegen demnach weder Schutzgebiete noch Natura-2000-Gebiete. Die vorliegenden Untersuchungen hätten außerdem ergeben, dass das Gebiet nur dünn mit Brutvögeln besiedelt sei und dort keine besonders seltenen oder stark gefährdeten Arten festgestellt worden seien. Ein Vorkommen streng geschützter Pflanzenarten könne nach den vorliegenden Unterlagen ebenfalls ausgeschlossen werden.
Ganz ohne Auflagen kommt das Vorhaben dennoch nicht aus. Für Bäume und Büsche, die im Zuge der Bauarbeiten entfernt werden müssen, sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Zudem wurden Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen für Fledermäuse, Vögel und Weinbergschnecken festgesetzt. Ein Teil dieser Maßnahmen soll außerhalb des eigentlichen Baugebiets auf einer gesonderten Fläche in Friedrichsthal umgesetzt werden, ein anderer direkt im Plangebiet selbst.
Beim Schutzgut Boden verweist die Stadt darauf, dass das Areal durch die langjährige gewerbliche Nutzung bereits stark geprägt ist. Die Böden seien anthropogen beeinflusst und erfüllten derzeit keine besonders bedeutenden Funktionen für den Naturhaushalt. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich deshalb um eine maßvolle Nachverdichtung in einem bereits erschlossenen Bereich.
Auch beim Wasser sieht die Stadt keine entscheidenden Hinderungsgründe. Zwar liegt das Gebiet in der Trinkwasserschutzzone III B, doch nach Darstellung der Verwaltung ist eine Bebauung dort im Rahmen der Bauleitplanung grundsätzlich zulässig. Belastungen für Grund- oder Oberflächenwasser durch den späteren Betrieb der Märkte seien deshalb nicht zu erwarten.
Fest steht damit aber noch nicht, dass sofort gebaut werden kann. Zunächst muss das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden. Erst wenn die Stadtvertretung den Bebauungsplan beschließt, kann das Vorhaben planungsrechtlich umgesetzt werden.













