(red/stm)
Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern geht mit dem geplanten Besoldungsgesetz der Landesregierung ungewöhnlich scharf ins Gericht. Zwar begrüßt der Verband grundsätzlich, dass das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst übernommen werden soll. Aus Sicht der Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte reicht das aber bei weitem nicht aus. In seiner Stellungnahme an das Finanzministerium wirft der Richterbund dem Land vor, „sehenden Auges eine verfassungswidrige Situation“ zu verstetigen.
Hintergrund ist der Entwurf eines Gesetzes, mit dem Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026, 2027 und 2028 angepasst werden sollen. Nach Auffassung des Richterbundes ist das Vorhaben jedoch nur ein Teilschritt. Das eigentliche Problem, die aus Sicht des Verbandes weiterhin nicht verfassungsgemäße Alimentation, werde damit nicht gelöst, sondern erneut verschoben.
Für Leserinnen und Leser übersetzt bedeutet das: Der Richterbund sagt im Kern, dass das Land zwar Gehälter anhebt, aber nicht in dem Umfang und nicht in der Systematik, die nötig wäre, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen wirklich zu genügen. Besonders kritisch sieht der Verband dabei, dass die Tarifübertragung von der Frage einer amtsangemessenen Alimentation getrennt wird. Genau diese Trennung schaffe nach Einschätzung des Richterbundes neue Probleme, statt alte zu lösen.
Abwanderung von Fachkräften befürchtet
Deutlich wird die Stellungnahme auch beim Blick über die Landesgrenze. Der Richterbund warnt vor einem wachsenden Standortnachteil gegenüber Schleswig-Holstein. Im Eingangsamt der R-Besoldung, also bei Berufsanfängern im richterlichen Dienst, entstehe zum Jahresbeginn 2026 ein Bruttounterschied von fast 500 Euro im Monat. Selbst ab April, wenn Mecklenburg-Vorpommern nachziehe, liege die Differenz nach Darstellung des Verbandes noch immer bei mehr als 350 Euro. Das sei ein fatales Signal im Wettbewerb um qualifizierten Nachwuchs. MIt anderen Worten, Fachkräfte würden eher abwandern, wenn es nur einige Kilometer weiter wesentlich mehr Geld gibt als in MV.
Der Verband verknüpft diese Kritik mit einem grundsätzlichen Alarmruf. Wer sich heute für den Justizdienst entscheide, schaue auch auf die Frage, in welchem Bundesland sich Einsatz und Verantwortung finanziell angemessen widerspiegeln. Wenn Mecklenburg-Vorpommern hier dauerhaft zurückfalle, drohe das nach Ansicht des Richterbundes nicht ohne Folgen für die Funktionsfähigkeit der Justiz zu bleiben.
Weitere Kritikpunkte
Dabei bleibt es nicht bei der Grundsatzkritik. In mehreren Punkten fordert der Richterbund konkrete Nachbesserungen. So kritisiert er etwa, dass Kinderzuschläge ab dem dritten Kind von der Tarifübertragung ausgenommen werden sollen. Das sei aus Sicht des Verbandes nicht nachvollziehbar und passe nicht zu einer familienfreundlichen Politik. Auch die Frage rückwirkender Korrekturen bleibe unvollständig beantwortet. Zwar begrüßt der Richterbund, dass künftige Neuregelungen unabhängig von bereits eingelegten Widersprüchen rückwirkend ab 2025 gelten sollen. Unklar sei aber weiterhin, was mit älteren Verfahren und Ansprüchen aus der Zeit davor geschehe.
Auch bei weiteren Punkten wird der Ton spürbar schärfer. Der Verband sieht eine Ungleichbehandlung im Bereich von Zulagen, weil richterliche und staatsanwaltschaftliche Dienste zu ungünstigen Zeiten bislang gar nicht vergütet würden. Zudem äußert er erhebliche rechtliche Bedenken gegen eine vorgesehene „automatisierte Ermessensentscheidung“ im Landesbeamtengesetz. Hier warnt der Richterbund vor einem Widerspruch zu bestehenden gesetzlichen Vorgaben. Beim geplanten Risikomanagement wiederum fehle aus seiner Sicht ein ausreichender Schutz vor Profilbildung und unzulässigen Risikoprognosen.
Bemerkenswert ist auch der politische Unterton der Stellungnahme. Der Richterbund zeigt zwar Verständnis für die angespannte Haushaltslage des Landes, macht aber zugleich deutlich, dass finanzielle Probleme kein Freibrief seien, verfassungsrechtlich gebotene Korrekturen weiter hinauszuschieben. Das Hinausschieben auf einen unbestimmten Zeitpunkt nach den Landtagswahlen sei ein fatales Signal an die Kolleginnen und Kollegen.
Am Ende verbindet der Verband seine Kritik mit einem konkreten Vorschlag: Wenn dem Finanzministerium die Größenordnung der besoldungsrechtlichen Defizite ohnehin bekannt sei, sollten schon jetzt gesetzliche Anpassungen und Abschlagszahlungen auf den Weg gebracht werden. Das könne helfen, alte Streitigkeiten zügig zu beenden und zugleich Verwaltung wie Gerichte deutlich zu entlasten.
Die Stellungnahme des Richterbundes zeigt damit vor allem eines: Es geht längst nicht mehr nur um die Frage, ob Beamtinnen und Beamte ein paar Prozent mehr bekommen. Aus Sicht des Verbandes steht vielmehr die grundsätzliche Frage im Raum, ob das Land Mecklenburg-Vorpommern seine Justiz angemessen ausstattet – oder ob es ein verfassungsrechtliches Problem weiter vor sich herschiebt.
Hier kann die Pressemitteilung des Richerbundes eingesehen und heruntergeladen werden:

















