(stm/red)

Wer in Schwerin zu Ostern ein Feuer entzünden will, kann das nicht einfach privat im eigenen Garten tun. Die Landeshauptstadt stellt klar: Im Stadtgebiet sind ausschließlich Brauchtumsfeuer in Form von Osterfeuern erlaubt. Diese dürfen nur in der Zeit von Gründonnerstag bis Ostermontag abgebrannt werden und sollen möglichst zentral sowie öffentlich zugänglich organisiert sein, damit eben nicht jeder ein privates Osterfeuer veranstaltet.

Die Stadt verweist in diesem Zusammenhang auf die geltenden Regeln für Brauchtumsfeuer. Demnach müssen Osterfeuer beim Fachdienst Ordnung beziehungsweise über das Veranstaltungsmanagement angezeigt werden. Möglich ist das über das Kontaktformular auf der Internetseite, per E-Mail an veranstaltungsmanagement@schwerin.de oder schriftlich an die Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2–6, 19053 Schwerin. Bei der Anzeige sollen unter anderem Datum, Abbrennort und eine verantwortliche Person vor Ort mit Mobilnummer angegeben werden.

Bei den Materialien macht die Stadt klare Vorgaben. Verbrannt werden darf nur trockenes und unbehandeltes Holz. Verboten sind Grünschnitt, Gartenabfälle, behandeltes Holz, Möbel, Paletten und sonstige Abfälle. Auch Benzin, Heizöl, Altöl, Altreifen oder andere ungeeignete Stoffe dürfen weder zum Entzünden noch zum Unterhalten des Feuers verwendet werden.

Zugleich weist die Stadt auf den Tier- und Umweltschutz hin. Holzstapel sollten möglichst erst am Tag des Anzündens aufgeschichtet oder vor dem Abbrennen noch einmal umgestapelt werden, damit sich dort keine Tiere verstecken. Zudem gelten Abstandsregeln: Feuerstellen dürfen nicht in geschützten Biotopen oder Naturschutzgebieten entzündet werden. Zu solchen Schutzobjekten ist ein Abstand von 50 Metern einzuhalten, an See- und Bachufern gilt innerhalb eines 20-Meter-Gewässerschutzstreifens ein Verbot. Auch zu Gebäuden und Lagern mit brennbaren Stoffen müssen in der Regel mindestens 100 Meter Abstand eingehalten werden.

Weitere Grenzen setzt das Wetter. Bei Windstärke 5 oder mehr darf ein Brauchtumsfeuer nicht entzündet werden. Hinzu kommen Vorgaben bei erhöhten Waldbrandwarnstufen. Die Stadt betont außerdem, dass keine erheblichen Rauchbelästigungen für Nachbarschaft und Allgemeinheit entstehen dürfen.

Auch beim Brandschutz sieht die Verwaltung die Veranstalter in der Pflicht. Sie müssen sicherstellen, dass mögliche Brände schnell bekämpft werden können. Außerdem muss in der Nähe eine Möglichkeit bestehen, im Ernstfall einen Notruf abzusetzen. Die Feuerwehr ist unabhängig davon verpflichtet, jeder eingehenden Brandmeldung nachzugehen — auch dann, wenn ein Osterfeuer ordnungsgemäß angezeigt wurde.

Wer rund um das Brauchtumsfeuer noch weitere Programmpunkte plant, etwa den Ausschank von Alkohol, den Verkauf von Speisen, Musik oder Bühnenaufbauten, muss unter Umständen zusätzlich eine Veranstaltung anmelden. Darauf weist die Stadt auf ihrer Internetseite ebenfalls hin.



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