(red)
Ein vermeintlich großzügiges Geschenk im Schweriner Oberbürgermeister-Wahlkampf sorgt für Diskussionen. Der Kandidat Sebastian Ehlers lädt 200 Kinder kostenlos in eine Trampolinhalle ein. Doch was als sympathischer Familien-Bonus gedacht war, bewegt sich bei genauerem Hinsehen in einer juristischen Grauzone. Inzwischen wurden die Wahlleitung und der Landesdatenschutzbeauftragte eingeschaltet – Reaktionen stehen allerdings noch aus.
„Ich verlängere für euch die Osterferien“, strahlt das digitale Lego-Alter-Ego von Sebastian Ehlers auf Instagram. Die Botschaft des OB-Kandidaten: 200 Kinder aus Schwerin dürfen am 9. April für 90 Minuten kostenlos in der lokalen Trampolinhalle „EasyJump“ springen. Die Vergabe läuft nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Wer dabei sein will, soll einfach eine E-Mail mit den Vor- und Nachnamen von maximal zwei Kindern an die Wahlkampf-Adresse des Politikers schicken.
Auf den ersten Blick ein cleverer Schachzug im Kampf um die Sympathien der Eltern. Auf den zweiten Blick wirft die Aktion jedoch auch rechtliche Fragen auf.
Forderunge nach Transparenz
Unter dem Insta Beitrag des OB Kandidaten finden sich bereits berechtigte Fragen. Eine Nutzerin schreibt beispielsweise: „freier Eintritt im Wahlkampf? 😳 Das riecht verdächtig nach Wählerbestechung! Wer zahlt das eigentlich und warum wird hier so getan, als sei das völlig normal? Transparenz wäre jetzt das Mindeste!“ eine weiterer Nutzer schreibt: „Nette Aktion für die Kids, aber als Wahlkampf-Mittel finde ich so etwas ehrlich gesagt nicht in Ordnung. Da sollte es um Inhalte gehen, nicht um teure Geschenke.“
Die Grenzen der Wahlwerbung: Kugelschreiber vs. Trampolinpark
In Deutschland ist Wahlwerbung weitgehend frei, doch es gibt ungeschriebene und geschriebene Grenzen. Während kleine Streuartikel wie Gummibärchen, Luftballons oder Kugelschreiber am Wahlstand als völlig unbedenklich gelten, hat die Schweriner Freikarten-Aktion eine andere Dimension. 200 Tickets für eine kommerzielle Trampolinhalle haben einen erheblichen wirtschaftlichen Wert, der schnell in die Tausende Euro gehen kann.
Zwar liegt hier keine klassische Wählerbestechung nach § 108b StGB vor, da Ehlers den Eintritt nicht ausdrücklich an eine Stimmabgabe koppelt. Dennoch drängt sich die Frage nach der Chancengleichheit im Wettbewerb der Kandidaten auf. Wie viel materielle Zuwendung ist im Wahlkampf noch angemessen?
Zudem bleibt für den Betrachter unklar, wie die Aktion finanziert wird. Stammen die Tickets aus dem regulären Wahlkampfbudget? Oder hat die Betreibergesellschaft der Halle die Karten kostenlos oder vergünstigt zur Verfügung gestellt? In letzterem Fall würde es sich um eine Sachspende handeln, die nach dem Parteiengesetz strengen Transparenz- und Dokumentationspflichten unterliegt.
Die Datenschutz-Falle: Sensible Kinderdaten ohne Aufklärung
Die mit Abstand größte Schwachstelle der Kampagne liegt jedoch im Umgang mit persönlichen Daten. Wer im Netz personenbezogene Daten erhebt – erst recht im Rahmen eines Wahlkampfes –, muss sich streng an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) halten.
Der Aufruf auf Instagram fordert Eltern dazu auf, die Klarnamen ihrer Kinder per E-Mail zu versenden. Was jedoch komplett fehlt, ist die nach Art. 13 DSGVO zwingend vorgeschriebene Datenschutzerklärung zum Zeitpunkt der Erhebung. Nutzer erfahren weder, auf welcher Rechtsgrundlage die Daten verarbeitet werden, noch wie lange sie gespeichert bleiben oder wie sie gelöscht werden können. Da hier gezielt Daten von Minderjährigen abgefragt werden, die im Datenschutzrecht einen besonderen Schutz genießen, kann dieses Versäumnis schwer wiegen.
Empfänger „unbekannt“
Besonders brisant ist dabei, dass die zur E-Mail-Adresse gehörende Website seit Längerem offline ist. Es gibt also nirgendwo ein Impressum oder einen Verantwortlichen, den man greifen könnte. Wer aktuell die Klarnamen seiner Kinder an diese E-Mail-Adresse sendet, schickt sie ins absolute Nichts und hat keine Ahnung, auf wessen Schreibtisch oder in welcher Datenbank diese sensiblen Daten am Ende landen. In der Marketingabteilung von Maxpress, bei der Landes CDU, bei der Stadt CDU, oder alles bei Sebastian Ehlern privat? Das soll die DSGVO eigentlich sicherstellen – eben jene DSGVO auf die bei diesee Verlosung nicht geachtet wurde.
Aufsichtsbehörden sind informiert – Ausgang offen
Aus dem digitalen Wahlkampfmanöver könnte nun ein offizieller Vorgang werden. Wie Recherchen zeigen, wurden die zuständigen Aufsichtsbehörden inzwischen in Kenntnis gesetzt.
Dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) liegt nach Informationen der Redaktion seit Mittwochnachmittag ein formeller Hinweis auf den offensichtlichen Verstoß gegen die Informationspflichten vor. Gleichzeitig wurde die Schweriner Wahlleitung gebeten zu prüfen, ob die Aktion die Chancengleichheit der Kandidaten verzerrt und ob die Regeln der Parteienfinanzierung eingehalten wurden.
Ob und wie die Behörden auf diese Hinweise reagieren, ist derzeit noch offen. Offizielle Stellungnahmen oder Bestätigungen über die Einleitung von Prüfverfahren liegen aktuell noch nicht vor. Klar ist jedoch: Für den OB-Kandidaten könnte die Aktion noch ein rechtliches Nachspiel haben.
Sobald es neue Informationen zu diesem Thema gibt, wird http://www.schwerin.news erneut berichten.

















