(red)

Der Verein Nachbarschaftshilfe Schwerin e.V. hat sich im Rahmen seines Projekts „Rollstuhlpiloten“ mit einer Fallbeschreibung an die Öffentlichkeit gewandt, um auf die ausländerrechtliche Situation der Familie Al-Mselih aufmerksam zu machen. Der sechsköpfigen Familie, die den Irak ursprünglich aufgrund politischer Verfolgung verlassen hat, droht nach einem abgelehnten Asylverfahren aktuell die Abschiebung.

Die Familie lebt seit Ende 2023 in Schwerin und hat laut Angaben des Vereins in dieser Zeit Integrationsfortschritte erzielt. Der 1973 geborene Vater hat das Sprachniveau B1 erreicht, darf seinen Lebensunterhalt jedoch aufgrund eines bestehenden Beschäftigungsverbotes nicht selbst verdienen. Ähnlich stellt sich die rechtliche Situation für die älteren Kinder dar: Der Sohn Amro (geboren 2005) und die Tochter Melak (geboren 2006) verfügen beide über das Sprachniveau B2. Während Amro konkrete Aussichten auf eine Ausbildung als Physiotherapeut in Schwerin hat, hat Melak einen Ausbildungsplatz im Pflegebereich in Aussicht. Melak engagiert sich zudem ehrenamtlich als Rollstuhlpilotin im Verein der Nachbarschaftshilfe. Beide können ihre Ausbildungen derzeit wegen fehlender aufenthaltsrechtlicher Voraussetzungen und geltender Beschäftigungsverbote nicht antreten. Der 2013 geborene Sohn Yaseen besucht die fünfte Klasse der IGS Bertolt-Brecht und ist nach Angaben der Betreuer schulisch sowie sozial gut integriert.

Ein zentraler Aspekt der Fallbeschreibung betrifft die gesundheitliche Situation der jüngsten Tochter Amira, die 2020 in Schweden geboren wurde. Das Kind ist an Diabetes erkrankt und benötigt dauerhaft eine Insulinpumpe. Laut der Nachbarschaftshilfe wäre eine kontinuierliche und adäquate medizinische Versorgung im Irak nach derzeitigem Kenntnisstand nicht sichergestellt, was bei einer Abschiebung zu einer erheblichen Gefährdung ihrer Gesundheit führen würde. Darüber hinaus wird auf die politische Verfolgung des Vaters verwiesen. Gegen ihn liegt im Irak ein Haftbefehl vor, der eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren vorsieht. Vor dem Hintergrund der angespannten Sicherheitslage warnt zudem auch das Auswärtige Amt derzeit vor Reisen in weite Teile des Landes.

Die Vorgeschichte der Familie umfasst einen mehrjährigen Aufenthalt in Schweden, der Ende 2015 begann. Nachdem das dortige Asylverfahren und anschließende Rechtsbehelfe erfolglos geblieben waren, sah sich die Familie während der Corona-Pandemie zur Ausreise gezwungen und reiste im Oktober 2023 nach Deutschland ein. Der in Schwerin gestellte Asylantrag wurde im Juni 2025 als offensichtlich unbegründet abgelehnt, da bereits in Schweden ein Asylverfahren durchgeführt worden war. Ein entsprechender Widerruf war erfolglos.

Vor diesem Hintergrund bittet der Verein Nachbarschaftshilfe Schwerin e.V. die zuständigen Behörden um die Prüfung eines humanitären Aufenthalts nach § 25 AufenthG. Zudem wird die Erteilung von Duldungen angeregt, insbesondere um den älteren Kindern die Aufnahme ihrer beruflichen Ausbildungen zu ermöglichen. Die Familie signalisiert derweil ihre Mitwirkungsbereitschaft: Um notwendige Dokumente zu beschaffen, wurden bereits Termine für die Beantragung von Reisepässen bei der irakischen Botschaft vereinbart, welche aufgrund von Engpässen jedoch erst für das Jahr 2027 terminiert werden konnten.



Werbung:



Werbung:





Entdecke mehr von schwerin.news

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Auch interessant: