(red/stm) Schwerin. Am Freitagabend kam es an der Mauer der ehemaligen Hauptpost in Schwerin zu einem Polizeieinsatz im Zusammenhang mit verfassungsfeindlichen Schmierereien. Eine 68-jährige Frau hatte begonnen, das großflächige verfassungsfeindliche Graffiti eigenmächtig zu übermalen. Die Polizei schritt ein und nahm eine Anzeige wegen Sachbeschädigung auf.

An der Begrenzungsmauer in der Bischofstraße waren in der Nacht von Donnerstag auf Freitag verfassungsfeindliche Symbole, darunter ein Hakenkreuz und mehrere SS-Runen, aufgesprüht worden. Während Schmierereien an einem benachbarten Kirchengebäude nach Zeugenaussagen bereits am Freitagnachmittag zügig durch eine von der Kirche beauftragten Malerfirma sporalisch beseitigt worden waren, blieben die Symbole an der Mauer, die zum Gelände des Landes Mecklenburg-Vorpommern gehört, zunächst bestehen. Da die zuständigen Landesbehörden am späten Freitagnachmittag nicht mehr handelten (Freitag ab eins mach jeder seins) , drohten die Graffiti über das Wochenende sichtbar zu bleiben.

Polizei unterbindet eigenmächtige Beseitigung

Diese Befürchtung, dass Hakenkreuze und SS Runen nun mehrere Tage im öffentlichem Raum gegenüber Dom, mitten im Welterbezentrum sichtbar bleiben würden, motivirte eine Seniorin aktv zu werden. Am Freitagabend ergriff schließlich eine 68-jährige Schwerinerin die Initiative. Sie brachte ein Schild mit der Aufschrift „Nie wieder Diktatur! Nie wieder Krieg!“ an der Wand an und begann, die SS-Runen mit weißer Farbe zu überstreichen.

Bevor sie weitere Symbole unkenntlich machen konnte, traf die Polizei am Ort des Geschehens ein. Die Beamten untersagten die Fortführung der Aktion, nahmen die Personalien der Frau, sowie einiger Anwohner auf und dokumentierten den Vorfall. Das rechtliche Vorgehen der Polizei ist in solchen Fällen formal bindend und nachvollziehbar: Das Bemalen einer fremden Wand erfüllt grundsätzlich den Tatbestand der Sachbeschädigung, unabhängig vom Motiv oder dem ursprünglichen Zustand der Fläche. Das verbliebene Hakenkreuz wurde bereits im Vorfeld provisorisch von weiteren Anwohnenden der Bischofstraße mit Folie abgeklebt.

Ermittlungen wegen einer Mauer, die abgerissen wird

Der Vorfall wirft ein Licht auf die besonderen baulichen Gegebenheiten vor Ort. Das Areal der ehemaligen Hauptpost wird derzeit durch das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt (SBL) für die künftige Nutzung durch die Staatskanzlei und weitere Landesbehörden umfassend saniert.

Interessant im Hinblick auf den Vorwurf der Sachbeschädigung: Obwohl Teile des Ensembles unter Denkmalschutz stehen, sehen die Planungen zur Freiflächengestaltung vor, dass die nun betroffene Mauer zwischen den Pfeilern im Zuge der Baumaßnahmen ohnehin abgerissen wird.

Juristisches Nachspiel?

Es obliegt nun dem Land Mecklenburg-Vorpommern als Eigentümer der Mauer, zu entscheiden, ob in diesem Fall tatsächlich ein Strafantrag wegen Sachbeschädigung gestellt wird. Gleichzeitig steht die Frage im Raum, wie schnell die zuständigen Landesbehörden zu Wochenbeginn eine fachgerechte und vollständige Entfernung der verfassungsfeindlichen Symbole veranlassen.

Bis dahin wird ein Hakenkreuz lediglich von einer roten Plane bedeckt – mitten in der Altstadt, gegenüber vom Dom.



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