(stm) Schwerin ist Teil eines bundesweiten Pilotprojekts zur Einführung sogenannter „agentischer KI“ in der öffentlichen Verwaltung. Ziel des vom Bund initiierten „Agentic AI Hub“ ist es, Verwaltungsprozesse durch autonome Systeme effizienter zu gestalten – etwa indem Anträge geprüft, Abläufe analysiert und Entscheidungen vorbereitet werden.
Wir berichteten:
Doch während das Projekt bereits läuft, bleibt eine zentrale Frage offen:
Wer kontrolliert eigentlich den Datenschutz?
Datenschutzbehörde nicht beteiligt
Auf Anfrage teilte der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern mit, dass seine Behörde bislang nicht in das Projekt eingebunden wurde. Wörtlich heißt es:
„Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde [ist] durch die Stadt Schwerin bisher nicht beteiligt oder um Beratung gebeten worden. Uns liegen keine Unterlagen zum Projekt vor, so dass wir hierzu keine Aussagen treffen können.“
Damit fehlt bislang eine erkennbare Einbindung der zuständigen Kontrollinstanz – obwohl das Projekt darauf abzielt, Verwaltungsprozesse mit Hilfe von KI zu analysieren und weiterzuentwickeln.
Ob eine vorgeschriebene Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO durchgeführt wurde, ist öffentlich nicht bekannt. Ebenso unklar bleibt, welche konkreten Schutzmaßnahmen für den Umgang mit sensiblen Bürgerdaten vorgesehen sind.
Die Stadt Schwerin wurde zu diesen Punkten bereits angefragt, ebenso der Agentic AI Hub des Bundes. Eine Antwort liegt bislang nicht vor. Sobald dort Antworten kommen, werden wir erneut berichten.
Der Vorgang wirft Fragen auf – nicht nur in Schwerin. Denn das Bundesprogramm läuft parallel in insgesamt 17 Kommunen.
Das Thema wurde inzwischen auch von Netzpolitik.org aufgegriffen

















