(stm) Kommentar.
Man muss den Antrag genau lesen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/Die PARTEI fordert für den Schweriner Marktplatz nicht ausdrücklich neue Kameras. Aber sie tut etwas politisch Bemerkenswertes: Sie eröffnet diese Option. Nicht CDU. Nicht AfD. Nicht irgendeine klassische Law-and-Order-Fraktion. Sondern ausgerechnet die Grünen.
Der Antrag zur „Analyse der Sicherheits- und Gefährdungslage auf dem Marktplatz“ klingt zunächst nach Verwaltung: Vorfälle erfassen, Polizei einbinden, Ursachen prüfen, bisherige Maßnahmen bewerten. Doch in der Begründung taucht ein Begriff auf, der politisch nie harmlos ist: „Unsicherheitsgefühl“. Wiederholte Störungen und Vorfälle hätten demnach bei Anwohnenden, Gewerbetreibenden sowie Besucherinnen und Besuchern zu einem erhöhten Unsicherheitsgefühl geführt.
Genau mit diesem Begriff wird seit Jahren Sicherheitspolitik gemacht. Nicht nur mit tatsächlicher Gefahr, nicht nur mit belegbaren Straftaten, nicht nur mit harten Zahlen. Sondern mit Gefühl. Mit Wahrnehmung. Mit dem Eindruck, ein öffentlicher Raum sei nicht mehr so, wie bestimmte Gruppen ihn gern hätten.
Besonders bemerkenswert wird der Antrag aber an einer anderen Stelle. Dort heißt es, mögliche Eingriffe in Grundrechte – „wie etwa eine Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen“ – dürften nur auf Basis einer nachvollziehbaren Gefährdungsbewertung und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit geprüft werden.
Das klingt vorsichtig. Ist es sprachlich auch. Politisch aber ist es ein Türöffner.
Denn wer eine Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen ausdrücklich in einen Antrag schreibt, bringt sie überhaupt erst in die Debatte. Wer sie als mögliche Folge einer Gefährdungsbewertung benennt, macht sie zu einer denkbaren Handlungsoption. Und wer das mit einem „Unsicherheitsgefühl“ begründet, bewegt sich argumentativ erstaunlich nah an jenem konservativen Sicherheitsdenken, das Grüne sonst gern kritisieren.
Es ist eine zutiefst konservative, fast patriarchale Logik: Der öffentliche Raum wird nicht zuerst als sozialer Raum verstanden, der gestaltet, moderiert und für unterschiedliche Gruppen offen gehalten werden muss. Er wird als Raum betrachtet, in dem Ordnung, Kontrolle und gefühlte Sicherheit wiederhergestellt werden sollen. Wer stört, wer laut ist, wer nicht konsumiert, wer nicht ins gewünschte Innenstadtbild passt, wird damit schnell zum Problemfall.
Dabei wäre gerade von einer grünen Fraktion etwas anderes zu erwarten. Wer über den Marktplatz spricht, müsste zuerst über Aufenthaltsqualität sprechen. Über soziale Arbeit. Über Jugendgruppen. Über Müll, Toiletten, Licht, Sitzgelegenheiten, nichtkommerzielle Räume, Konfliktvermittlung und die Frage, warum bestimmte Gruppen überhaupt dort sind. All das kommt im Antrag nicht konkret vor. Statt zu gestalte, soll geprüft werden – konkret wird der Antrag hingegen dort, wo Polizei, Gefährdungslage, Sicherheitsgefühl und mögliche Überwachungsmaßnahmen auftauchen.
Das macht den Vorgang politisch so irritierend. Die Grünen legen keinen Antrag vor, der den Marktplatz sozialer, offener oder lebenswerter machen will. Sie legen einen Antrag vor, der den Platz sicherheitspolitisch vermisst. Und sie schreiben die Möglichkeit von Grundrechtseingriffen gleich mit hinein.
Natürlich kann man einwenden: Die Fraktion fordert doch gerade Verhältnismäßigkeit und eine nachvollziehbare Gefährdungsbewertung. Ja. Aber das ändert nichts daran, dass sie die Option Überwachung überhaupt erst ausdrücklich aufruft. Wer keine Videoüberwachung will, muss sie nicht als Prüfpunkt in die politische Debatte einführen.
Genau deshalb ist dieser Antrag mehr als eine harmlose Analyse. Er ist ein Signal. Die Schweriner Grünen übernehmen Begriffe und Denkmuster, die man sonst eher aus konservativen Sicherheitsdebatten kennt: Unsicherheitsgefühl, Gefährdungslage, beteiligte Personengruppen, mögliche Überwachung. Das ist kein Zufall in der Formulierung. Das ist eine politische Verschiebung.
Und diese Verschiebung sollte grüne Wählerinnen und Wähler interessieren. Denn wenn ausgerechnet die Grünen beginnen, öffentliche Plätze zuerst unter Sicherheits- und Überwachungsgesichtspunkten zu diskutieren, stellt sich eine einfache Frage: Was unterscheidet diese Politik dann noch von jenen, die man sonst für genau solche Reflexe kritisiert?
Am Ende geht es nicht darum, Probleme auf dem Marktplatz kleinzureden. Wenn es Vorfälle gibt, müssen sie benannt werden. Wenn Menschen sich unsicher fühlen, muss Politik das ernst nehmen. Aber ernst nehmen heißt nicht automatisch: Polizei, Gefährdungslage, Überwachung als Horizont. Ernst nehmen könnte auch heißen: genauer hinsehen, wer den Platz nutzt, warum Konflikte entstehen und welche sozialen, städtebaulichen und praktischen Maßnahmen helfen könnten, bevor man Grundrechtseingriffe überhaupt in den Raum stellt.
Die Grünen haben sich hier für eine andere Dramaturgie entschieden. Und genau das ist das Bemerkenswerte: Nicht die üblichen Verdächtigen öffnen diese Tür. Sondern diejenigen, die sie eigentlich geschlossen halten müssten.
Die Grünen sagen in dem Antrag es sei: „sicherzustellen, dass mögliche Eingriffe in Grundrechte – wie etwa eine Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen – nur auf Basis einer nachvollziehbaren Gefährdungsbewertung und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft“ werden solle – dass ihr Antrag eben jene „Gefährdungsbewertung“ überhaupt erst auf den Weg bringt, ist das absurde an der Sache.
Erstmalig behandelt wird der Antrag auf der Sitzung der Stadtvertretung am 11. Mai 2026.
Hier kann der Antrag der Grünen eingesehen und heruntergeladen werden:




















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