ASK will Aufsichtsrat der WGS auflösen lassen. Vermeidungsstrategie? Stadt verschiebt Antrag ans Ende der Tagesordnung.

(stm/ Kommentar)

Die jüngsten Ereignisse bei der Schweriner Wohnungsgesellschaft (WGS) haben zu einer bedeutenden Debatte geführt, die nun die Aufmerksamkeit der Stadtvertretung auf sich zieht. Insbesondere steht die bevorstehende Klage gegen den früheren Geschäftsführer Thomas Köchig im Mittelpunkt. Anklagepunkte in der zivilen Klagefassung von Seiten der Stadt, beziehen sich auf mutmaßliche Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Bauaufträgen, die angeblich zu erheblichen finanziellen Schäden für die WGS geführt haben. Knapp eine Millionen Euro möchte die Stadt vom ehemaligen WGS Chef haben.

ASK nimm Aufsichtsrat ins Vesier

Parallel dazu hat die ASK Schwerin die Auflösung des Aufsichtsrats der WGS gefordert. Sie stützen sich dabei auf Richtlinien des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern, die den Aufsichtsräten in kommunalen Unternehmen klare Überwachungs- und Kontrollpflichten auferlegen. Da diese Pflichten möglicherweise nicht ausreichend erfüllt wurden, sehen sie die Auflösung des Aufsichtsrats als unerlässlich an, um das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung öffentlicher Mittel wiederherzustellen.

Wer zahlt wenn der Ex WGS Chef zivilrechtlich verurteilt wird und nicht zahlen kann?

Man kann in der Tat nur schwerlich davon ausgehen, dass der ex WGS Chef die Million Euro zahlen könmnen wird, sofern er zivilrechtlich dazu verdonnert wird. Springt dann die Versicherung der WGS ein? Oder muss der Blick tatsächlich, wie es die ASK will auf den Aufsichtsrat gerichtet werden? Denn nach den gesetzlichen Vorgaben können bei Pflichtverletzungen auch die Mitglieder eines Aufsichtsrates zur Verantwortung gezogen werden. Da dies Mitglieder sämtlicher Fraktionen sind, wirkt es, als würden sich jene hier gegenseitig schützen wollen.

Hat der WGS Aufsichtsrat kollektiv Kontrollpflicht vernachlässigt?

Die ASK Schwerin betont, dass zwar einzelne Aufsichtsratsmitglieder möglicherweise nicht direkt in fragwürdige Handlungen verwickelt waren, aber dennoch eine kollektive Verantwortung für die Überwachung und Kontrolle der Geschäftsführung tragen. Sie beabsichtigen daher, einen Antrag an die Stadtvertretung zu stellen, der die sofortige Auflösung des Aufsichtsrats fordert.

Die ASK Schwerin betont auch die Möglichkeit, dass Mitglieder des Aufsichtsrats, sollten sie im Falle einer Verurteilung des früheren Geschäftsführers zur Schadensersatzzahlung verpflichtet werden, ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden könnten. Sie weisen darauf hin, dass die bisherigen Reaktionen der politischen Fraktionen, die jeweils ein Mitglied im Aufsichtsrat haben, nicht ausreichend waren, um angemessene Konsequenzen zu ziehen.

Stadtverwaltung platziert Antrag ans Ende der Tagesordnung

Das die Stadtverwaltung sich des Themas nicht wirklich annehmen mag, erkennt man daran, dass der Antrag des Stadtvertreter Hoog auf den allerletzten Tagesordnungspunkt verlegt wurde. Dass auf der letzten Sitzung vor der Kommunalwahl (auf der Wahlkampf vor Inhalt stehen düürfte) dieser Tagesordnungspunkt überhaupt behandelt wird, also noch vor den Wahlen, erscheint dadurch mehr als unwahrscheinlich.


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