WGS Millionenschaden. „Man kann nicht vom Aufsichtsrat verlangen…“ Doch, kann man Herr Strauß. Muss man sogar.

(stm / Ein Kommentar)

Es war der letzte Antrag auf der letzten Tagesordnung der Stadtvertretersitzung in der Wahlperiode 2019 bis 2024 vor den Wahlen am 09. Juni in Schwerin. Der ask Stadtvertreter Wilfried Hoog beantragte den Aufsichtsrat der WGS zu entlassen. „Die Stadtvertretung beschließt den Aufsichtsrat der WGS aufzulösen.“ so der Wortlaut des Beschlussvorschlages.

Kontrolle und Überwachungsfunktion nicht ausreichend ausgeführt?

Zu den Hintergründen des Antrages teilte der ask Stadtvertreter mit: „Die Auflösung des Aufsichtsrats der WGS wäre nur konsequent. Die offensichtliche Unfähigkeit des aktuellen
Aufsichtsrats, seine grundlegenden Überwachungs- und Kontrollpflichten wahrzunehmen,
macht eine Auflösung unvermeidlich. Dieser Schritt ist notwendig, um ein klares Signal der
Verantwortlichkeit zu senden und sicherzustellen, dass die Interessen unserer Gemeinde
angemessen vertreten werden.“
Hoog teilte in seiner kurzen Antragseinbringung mit, dass er an dem Antrag festhalten wolle. Nach seiner Ansicht habe der Aufsichtrat seine Kontroöll und Überwachungsfunktion nicht ausreichend erfüllt.

Einzige Gegenrede von Manfred Strauß

Wer angenommen hatte, es gäbe nun eine fundierte Aussprache zu dem Thema irrt. Manfred Strauss, von den Unabhängigen Bürgern war der einzige Stadtvertreter, der zu dem Antrag Stellung bezog. Er bezeichnete den Antrag als „unterirdisch“. Und dies nicht, weil alle Fraktionen Vertreter im WGS Aufsichtsrat hätten. Strauß sagte, wenn in einem städtischen Unternehmen Gelder veruntreut werden, dann müsse dem nachgegangen werden. „Wenn ich im Aufsichtsrat sitze … und dann die Geschäftsführung sagt, das ist so und so gewesen..“ dann könne man doch nicht vom Aufsichtsrat verlagen, dass er Kripo spielt. Das gehe gar nicht und sei gar nicht machbar. Die Stadtvertretung könne dies gar nicht beschließen.

Man solle schon mal Richtung des „Armeesportclubs“ deutlich machen, dass man fundierte Anträge haben wolle. Von „10 Anträgen könne man 9 1/2 vergessen“

Der Antrag wurde bei nur einer Dafür-Stimme abgelehnt.

Kommentar:

Manfred Strauss von den Unabhängigen Bürgern meinte: „Man kann vom Aufsichtrat nicht verlangen dass er „Kripo“ spielt. Doch klann man.

Das schreibt das Gesetz und der Leitfaden des Innenministeriums sogar vor. Laut dem Leitfaden des Landes Mecklenburg Vorpommern (Herausgegeben von Innenministerium),  der auf die Rechte und Pflichten der Mitglieder eines Aufsichtsrates hinweist, heißt es: „Im Mittelpunkt der Pflichten steht die Überwachung der Geschäftsführung“ ebenso gibt es eine „Pflicht zur Kenntnisnahme…“ und eine „Erkundungspflicht“ sowohl für vergangene als auch zukünftige Belange. Dies umfasst alle Geschäftstätigkeiten der Geschäftsführung.

Manfred Strauss von den Unabhängiogen Bürgern sagte, es sei nicht möglich, dass die Sttadtvertretung den Aufsichtsrat auflöst und neu besetzt.

Das ist teilweise korrekt. Die Formulierung hätte präziser sein müssen. So teilt die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme zum Antrag mit: „Die Auflösung eines Aufsichtsrates bedarf formal einer Änderung des jeweiligen Gesellschaftsvertrages. Die Neubesetzung des Gremiums würde eine Abberufung und Neuentsendung der Mitglieder durch die Stadtvertretung erfordern.“

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