(stma) Auf der vergangenen Stadtvertretersitzung hat die Stadtvertretung einen Antrag der Fraktion Bündnis90/Grüne in Schwerin abgelehnt. Der Beschlusstext lautete:
- Es werden grundsätzlich keine städtischen Grundstücke durch die Landeshauptstadt
und deren städtische Gesellschaften verkauft. - Städtische Grundstücke werden grundsätzlich zukünftig nur noch in Erbbaurecht
vergeben. - Die Stadtverwaltung prüft im Vergleich mit anderen Kommunen, in denen dieses
Verfahren bereits praktiziert wird, ob die Vergabe von städtischen
Gewerbestandorten über Erbbaurecht für die Stadt Schwerin ein gangbarer Weg ist. - Alle Grundstücksvergaben durch die Landeshauptstadt und der städtischen
Gesellschaften werden unabhängig von den Wertgrenzen den zuständigen Gremien
vorgelegt.
Die SPD und ASK stellten sich hinter den Antrag. Am Ende konnte keine Mehrheit erreicht werden. Die Grünen begründeten ihren Antrag mit den Worten: „Das Interesse von Kommunen an der Vergabe von Grundstücken mit Hilfe des Erbbaurechtes nimmt aktuell zu. Zum einen, um Bodenspekulationen vor dem Hintergrund deutlich steigender Grundstückspreise einzudämmen. Zum anderen, um die Gestaltungsräume der Stadt zu erhalten sowie mit Erhalt des Grundbesitzes der Stadt, dauerhafte Einnahmen zu sichern. Darüber hinaus kann durch die Vergabe von
Grundstücken über Erbpacht günstiges Bauen und Wohnen ermöglicht werden.
Auch in der Landeshauptstadt stehen wir vor dem Problem, dass die städtischen
Grundstücke weiter veräußert werden und damit die Einflussmöglichkeiten der Stadt bei der
Stadtentwicklung schwinden. Die Vergabe von kommunalen Grundstücken mit Hilfe von
Erbbauverträgen ist ein in vielen Kommunen, z.B. Lübeck und Bonn, erprobtes Mittel, um
kommunales Eigentum zu sichern.“
Hinweis:
Diesem Beitrag wird zeitnahe die Aufzeichnung der Stadtvertretung hinzugefügt. Dadurch wird es Ihnen ermöglicht die Debatte zum Thema nachzuvollziehen.

















