(stma) „Viele Tierheime erreichen zunehmend ihre Kapazitätsgrenzen. Auf diesen Umstand hat auch der Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen und angeregt, dass die Kommunen ganz oder für einen gewissen Zeitraum auf die Hundesteuer verzichten, wenn ein Hund aus dem Tierheim geholt wird. In zahlreichen anderen Städten der Bundesrepublik wird dies so bereits auch schon praktiziert. Dies kann unter anderem dazu beitragen, die Anzahl der im Tierheim untergebrachten Hunde zu senken und auch den illegalen Handel mit Hunden einzudämmen.“
So begründet Manfred Strauß den Antrag der Unabhängigen Bürger zur kommenden Stadtvertreterseitzung. Ziel des Antrages soll es sein, dass Hunde die aus dem Schweriner Tierheim kommen, steuerbefreit sind.

(Foto: Süßer Hund aus Schwerin, der nicht aus dem Tierheim kommt und für den die volle Steuer gezahlt wird.)
Tierheim benötigt Unterstützung
Die Zahl der Hunde in der Landeshauptstadt Schwerin entwickelt sich seit 2013 kontinuierlich nach oben. Waren es 2013 noch 3429 gemeldete Hunde, so sind es aktuell im Jahr 2022 schon 3956 gemeldete Hunde. Und das trotz einer vergleichsweisen hohen Hundesteuer. Leider kommen einige dieser Hunde ins Tierheim. Das Tierheim benötigt dringend finanzielle Unterstützung und Entlastung. Zwar sind im kommenden Haushalt, erstmalig seit 2009 mehr Gelder fürs Tierheim geplant, etwa 20.000 Euro mehr, doch die Personalsituation wird dadurch allerdings nicht verbessert.
Personal arbeitet unter Tarif
Die Angestellten arbeiten unter Tarif, wie die Stadtverwaltung auf Anfrage mitteilte. „Im Tierheim …liegen die Personalkosten erheblich unter den Vergütungen, die dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst-Kommunal entsprechen würden. Für die drei hauptamtlichen Mitarbeiter wird ein Festbetrag gezahlt. Eine Tarifsteigerung zur Anpassung an den TVöD-Kommunal hat es nicht gegeben, da das Tierheim nicht an den Tarifvertrag gebunden ist. Durch eine solche Vertragsbindung würde bei entsprechenden Vergütungssätzen das dem Tierheim vertraglich zugewiesene Budget nicht ausreichen.“
Steuerbefreiung als Anreiz geeignet?
Der Antrag der UB mag das Personal, durch eine potenzielle Abnahme der Zahl an zu betreuenden Hunden minimal entlasten, für bessere Bezahlung des Personals sorgt er indes nicht.
Eine Steuerbefreiung wird derzeit auf Antrag gewährt für
- Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 Behindertengleichstellungsgesetz
(BGG) mit Ausbildung und Zertifikat gem. §§ 12f und 12g BGG; - Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Gehörloser oder Schwerhöriger
benötigt werden; die Steuerbefreiung wird von der Vorlage des
Schwerbehindertenausweises mit den dort eingetragenen Merkzeichen „Bl”, „aG”,
„Gl“, „G” oder „H” abhängig gemacht; - Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt
werden; - Sanitäts- und Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder
Zivilschutzeinrichtungen gehalten werden; - Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden;
Geht es nun nach den Unabhängigen Bürgern, sollen Hunde aus dem Tierheim bald dazukommen.
Bisher lediglich Ermäßigung möglich
Für Hunde aus Tierheimen gilt bisher, nach § 7 der Hundesteuersatzung dass die Steuer auf Antrag auf ein Viertel ermäßigt wird, für Hunde, die aus dem Tierheim in Schwerin übernommen werden; die Ermäßigung gilt für 36 Kalendermonate. Ob sie nun für „Tierheim Hunde“ vollständig wegfällt, wird die Stadtvertretung auf ihrer kommenden Sitzung am 7. November 2022 besprechen.
Die Sitzung kann an dem Abend ab 17 Uhr auf www.schwerin.de/stream mitverfolgt werden.
















