(stma) „Gemäß § 14 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern … fordere ich hiermit … vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Schwerin auf.“ so steht es in der aktuellen Bekanntmachung von Bernd Nottebaum, Schwerins Gemeindewahlleiter.
Es ist nun also Möglich, offiziell für das Amt des Oberbürgermeisters anzutreten.
Bisher haben der Amtsinhaber Dr. Rico Badenschier (SPD), sowie Thomas Tweer, der von UB, CDU und FDP nominiert wird, ihre Kandidatur erklärt. Aus den Kreisen der Partei Die Linke hat Daniel Trepsdorf seine Bereitschaft für eine Kandidatur signalisiert.
Weitere Kandidaturen werden erwartet.
Wer darf Kandidaten vorschlagen, wer darf kandidieren?
Im Prinzip sind die Anforderungen an eine Kandidatur nicht sonderlich hoch. Man muss in Schwerin wahlberechtigt und wohnhaft sein, soll das 18. Lebensjahr beendet haben, darf nicht bei der Stasi gearbeitet haben und muss hinter der freiheitlich, demokratischen Grundordnung stehen.
Vorschlagen werden kann man von Parteien und Wählergruppen, und man darf sich auch selbst vorschlagen.
Was alles sonst zu beachten ist, wo die Unterlagen in welcher Form abgegeben werden müssen, kann in der offiziellen Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters eingesehen werden:
https://www.schwerin.de/news/bekanntmachung-aufforderung-einreichung-wahlvorschlaege-ob-wahl/


















