(stm) Im November 2022 wurde der Geschäftsführer der WGS Schwerin entlassen. Fristlos, im nicht öffentlich Teil der Sitzung der Schweriner Stadtvertretung. Am vergangenem Dienstag wurde nun der Chef des Nahverkehr Schwerin entlassen, ebenfalls fristlos – in nicht öffentlichen Teil des Hauptausschusses. Zu den genauen Hintergründen ist in beiden Fällen kaum etwas öffentlich bekannt. Die Pressestelle der Stadt Schwerin gibt kaum Informationen raus: https://schwerin.news/2023/01/04/keine-klage-gegen-nvs-chef-geplant-pressestelle-der-stadt-schweigt-zum-rauswurf-des-nvs-geschaftsfuhrers/
Eines haben jedoch beide Fälle jetzt schon gemeinsam:
In beiden Fällen ist in der entsprechenden Verwaltungsvorlage/Beschlussvorlage (nicht öffentliche Dokumente, die der Redaktion vorliegen) folgender Satz zu lesen:
„Aufgrund von Hinweisen an die Compliance-Beauftragte der Landeshauptstadt Schwerin… wurde eine Sonderprüfung … angeordnet“

Der Begriff „Compliance“ steht für die Einhaltung von Gesetzen und freiwillig eingeführten Regeln in Unternehmen. Schwerin hat eine ganze Menge an kommunalen, stadteignen Unternehmen. Um die „Compliance“ Regeln zu überprüfen, hat Schwerin diese Aufgabe der Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung Schwerin mbH (GBV) übertragen. Die GBV ist ein 100 % Unternehmen der Stadt.
Was ist diese „Compliance“ Stelle in Schwerin, und was tut sie genau? Wie sieht es mit dem Schutz von Hinweisgebern aus? Wir haben nachgefragt.
Korruptionsbekämpfung in Schwerins kommunalen Unternehmen und der Stadtverwaltung. Welche Regeln gelten? Wer ist zuständig? Was tun?
(stma)
Wer ist in Schwerin zuständig, wenn in einem der zahlreichen kommunalen Unternehmen (WGS, Zoo, Nahverkehr& Co.) oder in der Stadtverwaltung Schwerin der Verdacht von Vorteilsnahme oder Korruption im Raum steht? An wen kann man sich (vertrauensvoll) wenden? Das hieß es in Erfahrung zu bringen. Deswegen hat http://www.schwerin.news bei der Pressestelle der Stadt Schwerin angefragt.
Begriffserklärung: Die nun öfters fallende Bezeichnung „Compliance“ lässt sich am besten als „regelgerechtes, vorschriftsgemäßes, ethisch korrektes Verhalten“ übersetzen. Compliance bedeute im weitesten Sinne also „Gegen Korruption“.
Frage:
Gibt es eine zentrale Regelung zum Thema „Compliance“ der Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung als Rahmen für alle Beteiligungen oder gibt es für die Landeshauptstadt Schwerin jede Beteiligung der Stadt eigene Compliance Regelung?
Antwort:
Mit Beschluss der Stadtvertretung am 13.10.2014 wurden einheitliche (Mindest-)Standards für Compliance-Programme für alle städtischen Eigen- und Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Schwerin definiert und dann Schritt für Schritt eingeführt. Die Richtlinie (angelehnt an den IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen) diente seinerzeit dazu, hinsichtlich der Einführung genannter Compliance-Management-Systeme (CMS) Mindeststandards zu definieren.
Inzwischen verfügt jedes kommunale Unternehmen und jeder Eigenbetrieb in Schwerin über unternehmensinterne Richtlinien (entsprechend der Betriebsgröße, Mitarbeiterzahl, Branche usw.) und ein so genanntes Compliance-Management-System, welches stets an gesetzliche Bestimmungen angepasst wird.
Frage:
Wo sind die aktuell geltenden Complianceregelungen für die Beteiligungen und die Landeshauptstadt Schwerin veröffentlicht, damit die Kunden, Geschäftspartner und Beschäftigten der Firmen / Landeshauptstadt wissen, welche „Spielregeln“ gelten?
Antwort:
Über die Veröffentlichung ihrer internen Codizes entscheidet jedes kommunale Unternehmen selbst. Die Beschlussvorlage und die 2014 beschlossene Compliance-Richtlinie ist als Vorlage 00035/2014 im Bürgerinformationssystem veröffentlicht und für jeden einsehbar.
Für die Landeshauptstadt gilt eine Dienstordnung zur Verhinderung, Aufklärung und Bekämpfung von Korruption (DO Korruption) i. d. F. vom 10. Februar 2006. Sie wurde im Intranet der Stadtverwaltung unter „Dienstliche Regelungen“ veröffentlicht und ist für alle Mitarbeitenden einsehbar. Außerdem sind im Intranet die Anti-Korruptionsbeauftragten der einzelnen Dezernate benannt, an die sich Beschäftige wenden können.
Frage:
Gibt es dafür eine zentrale, unabhängige Meldestelle bzw. wer sind die aktuellen Ansprechpartner für die einzelnen Firmen und die Landeshauptstadt Schwerin?
Wo können Kunden / Vertragspartner / Bürger etwaige Auffälligkeiten und Merkwürdigkeiten unter dem Aspekt “ Compliance“, ggf. auch anonym melden?
Antwort:
Als zentrale unabhängige Meldestelle für Belange der Landeshauptstadt und aller kommunalen Unternehmen, Eigenbetriebe usw. ist die Beauftragte der Landeshauptstadt Schwerin (Manuela Thormann) mit dieser Funktion betraut worden. Hier können Hinweise persönlich, anonym und vertraulich abgegeben werden per Telefon (545-1234, 545-1161), per E-Mail: compliancebeauftragte@schwerin.de oder Brief oder Hausbriefkasten.
In jedem Unternehmen stehen Compliance-Ansprechpartner zur Verfügung, die neben ihren Haupttätigkeiten verantwortlich für sämtliche Compliance-relevante (interne) Themen sind. Diese Personen fungieren auch als Kontaktpersonen/Ansprechpartner für die Compliance-Beauftragte der Landeshauptstadt bei der GBV. Sie steht im ständigen Austausch mit diesen Verantwortlichen und wird über auftretende Unregelmäßigkeiten und Sachverhalte informiert.
Frage:
Wo sind zum Thema „Compliance“ Informationen auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Schwerin und den Firmen der Stadt oder anderer Stelle veröffentlicht?
Antwort:
Informationen zum Thema Compliance befinden sich u. a. auf der Homepage der Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung Schwerin mbH www.gbv-schwerin.de; https://www.gbv-schwerin.de/compliance.html Die Compliance-Richtlinie ist im Bürgerinformationssystem abrufbar.
Im Hinblick auf das neue im Referentenentwurf vorliegende Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), welches gegebenenfalls in Kürze verabschiedet werden soll, wird schon seit einigen Monaten an einer einheitlichen IT-basierten Lösung für die Landhauptstadt gearbeitet. Im Wesentlichen geht es in diesem Gesetz um den Schutz von Hinweisgebern.
Frage:
Welche Regelungen und Verpflichtungen gibt es unter dem Aspekt wirtschaftlichen Handelns und der Compliance seitens der Landeshauptstadt Schwerin und den städtischen Beteiligungen Versicherungsverträge in regelmäßigen Abständen öffentlich auszuschreiben? Welche Regelungen gelten hier?
Antwort:
Nach Rücksprache mit den zuständigen Mitarbeitern der Landeshauptstadt Schwerin werden neue Versicherungsleistungen ausgeschrieben und bestehende Versicherungen regelmäßig überprüft. Bei den kommunalen Unternehmen gehört diese Thematik zum laufenden Geschäftsbetrieb und unterliegt der Zuständigkeit der Geschäftsführung.


















