(PM/ LHSN)

In einer Rundmail, ruft die Schweriner Wahlbehörde dazu auf, sich zur kommenden Oberbürgermeisterwahl als Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen:

„Am 4. Juni 2023 findet die Wahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Schwerin statt.

Die Wahlbehörde trägt die Verantwortung zur ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung der Wahl im Stadtgebiet.

Bitte stellen Sie sich am 4. Juni 2023 und/oder für eine eventuell erforderliche Stichwahl am 18. Juni 2023 als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zur Verfügung!

Bitte scheuen Sie sich nicht, verantwortungsvolle Positionen in den Wahlvorständen zu übernehmen. Die Wahlbehörde wird wieder Schulungen anbieten, um Sie bestmöglich auf die bevorstehenden Aufgaben am Wahltag vorzubereiten.

Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher hat die Möglichkeit, die Wahlhandlung in zwei Schichten einzuteilen (Frühschicht 7:00 bis 12:30 Uhr, Spätschicht 12:30 bis 18:00 Uhr, danach

gemeinsame Stimmenauszählung des gesamten Wahlvorstandes). Die Einteilung in Schichten wird jeder Wahlvorsteherin und jedem Wahlvorsteher seitens der Wahlbehörde empfohlen.

In der Wahlbehörde sind Frau Hentschel (Tel.: 0385 545-1747) und Herr Hoeland (Tel.: 0385 545-1746) für Sie erreichbar.

Nutzen Sie bitte für die Erklärung Ihrer Bereitschaft das beigefügte Formular oder schreiben Sie eine E-Mail an wahlhelfer@schwerin.de

Für eine Rückmeldung bis zum 8. Februar 2023 danken wir Ihnen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.“

Die Bereitschaftserklärung kann hier heruntergeladen werden:


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