(stm)
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die in den kommunalen Gremien beraten werden soll. Thema: die Schweriner Glücksspielsteuer, genannt Wettbürosteuer.
Seit 2019 erhebt die Stadt eine Wettbürosteuer auf das Vermitteln oder Veranstalten von Sportwetten und Pferdewetten in Wettbüros in Höhe von 2,5 % des Brutto-Wetteinsatzes. Der Beschluss zur Erhebung solch einer Schweriner Steuer wurde im September 2018 mit zwei Stimmenthaltungen seinerzeit mit großer Mehrheit durch die Stadtvertretung getroffen.
Bundeverwaltungsgericht erklärt kommunale Wettbüro-Steuer für gesetzeswidrig
Diese Steuer brachte Schwerin in den vergangenen 3 Jahren jährlich zwischen 20.000 bis 25.000 Euro ein. Geld was die Stadt Schwerin gut gebrauchen konnte. Doch nun steht das Aus für diese kommunale Steuer so gut wie fest. Der Grund ist ein Urteil des Bundeverwaltungsgerichtes zu einer ähnlichen Steuer in Dortmund. Dort hatten Betreiber einer Wettbürosteuer gegen die Erhebung geklagt, da sie eine doppelte Besteuerung sahen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Urteil entschieden, dass die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer unzulässig ist, da sie den bundesrechtlich geregelten Steuern gleichartig sei. Dies bedeutet, dass jetzt auch die kommunale Wettbürosteuersatzung in Schwerin aufgehoben werden muss.
Stadtverwaltung unterlag Fehleinschätzung
Die Stadtverwaltung unter OB Badenschier zeigte sich 2018 noch zuversichtlich, was die Zulässigkeit der Steuer anging. So schrieb die Stadt seinerzeit selbstsicher: „Sie [die kommunale Wettbürosteuer] steht auch nicht im Widerspruch zur 2012 eingeführten Sportwettensteuer des Bundes in Höhe von 5 % auf den Wetteinsatz nach § 17 Abs. 2 Rennwett- und Lotteriegesetz.“
Wie sich nun herausgestellt hat, eine deutliche Fehleinschätzung, mit nicht unerheblichen finanziellen Schaden für die Stadt.
Schwerin werden somit bald also 23.000 Euro im Jahr fehlen. Doch nicht nur dass. Es werden auch die dadurch zu Unrecht erhobenen Steuern erstattet werden müssen.
Die Beschlussvorlage der Stadt sieht vor, dass alle aktuellen Wettbüro – Steuererhebungen aufgehoben werden sollen. Die Aufhebung der Steuer führt zudem dazu, dass geleistete Beträge der Steuer zahlenden erstattet werden müssen. Es handelt sich um knapp 75.000 Euro, die von der Stadt Schwerin dann erstattet werden müssten.
Über die endgültige Aufhebung der kommunalen Wettbürosteuer soll die Stadtvertretung auf ihrer Sitzung am 5. Mai abschließend beraten und entscheiden.
















