(stm) Die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin hat soeben beschlossen, dass Hunde, die aus dem Tierheim in der Landeshauptstadt Schwerin übernommen werden, steuerbefreit werden. Die Steuerbefreiung beginnt am Ersten des Monats, der dem Beginn der Hundehaltung folgt und gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren. Die Steuerbefreiung gilt allerdings nicht für gefährliche Hunde.
Ausnahme bleiben „gefährliche Hunde“.
Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regelung: Gefährliche Hunde werden von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. Diese Ausnahme dient dazu, mögliche Umgehungsversuche zu erschweren. Es besteht die Sorge, dass gefährliche Hunde, die normalerweise einer höheren Steuer unterliegen, über eine Vermittlung aus dem Tierheim die Steuerbefreiung nutzen könnten, um vorübergehend dieser höheren Besteuerung zu entgehen. Durch den Ausschluss gefährlicher Hunde von der Steuerbefreiung wird das Ziel verfolgt, die Anzahl dieser Hunde im Stadtgebiet niedrig zu halten und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
Änderung auch bei Definition für „gefährliche Hunde“
Im Zusammenhang mit dieser Änderung gab es noch eine weitere Anpassung. Bestimmte Hunderassen wurden bisher als gefährlich eingestuft und unterlagen einem erhöhten Steuersatz. Dies hatte zum Ziel, die Anzahl dieser Hunde in der Stadt zu reduzieren. Allerdings wurde die Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr geändert. Gemäß der neuen Verordnung werden nun Hunde nur noch dann als gefährlich betrachtet, wenn die örtliche Ordnungsbehörde ihre Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat. Daher müssen die als gefährlich qualifizierten Hunderassen aus der Hundesteuersatzung gestrichen werden, und die Gefährlichkeit von Hunden wird nun im Einklang mit der Landesverordnung im Einzelfall definiert. Somit können bisher als „gefährlich“ geltende Hunde auch unter die Steuerbefreiung fallen, wenn die Gefährlichkeit nicht nachgewiesen werden kann.
Meinung / Kommentar
Mit diesen Änderungen setzt die Stadt Schwerin ein positives Zeichen für den Tierschutz und stellt sicher, dass Hunde aus dem Tierheim eine faire Chance auf ein neues Zuhause haben. 3 Jahre Steuerfreiheit können durchaus als sinnbringender Ansatz gesehen werden.














