(stm) In einer Pressemitteilung hat der Finanzdezernent Silvio Horn Steuersäumigen mit Bußgeldern gedroht.

Seit 2014 gehört die Übernachtungssteuer für Gäste von Hotels, Gasthöfen und Pensionen in der Landeshauptstadt Schwerin zum festen Bestandteil des Übernachtungspreises. Mit einem Satz von fünf Prozent des Nettoübernachtungspreises sollen die Gäste zur Finanzierung von städtischen Aufgaben beitragen. Im vergangenen Jahr wurden auf diese Weise stolze 660.000 Euro in die Stadtkasse gespült.

Doch auch Ferienwohnungen und Ferienhäuser, die über Vermittlungsportale im Internet angeboten werden, sind von dieser Steuerpflicht nicht ausgenommen. Gewerbliche Übernachtungsanbieter, die zum Beispiel ihre Ferienwohnungen in Schwerin vermieten, müssen ihre Steuererklärungen bis spätestens zum 15. Tag nach Quartalsende bei der Stadtverwaltung einreichen und die entsprechenden Steuern gemäß dem Übernachtungssteuerbescheid an die Stadtkasse überweisen.

Laut der Pressemitteilung sind nicht alle gewerblichen Übernachtungsanbieter über die Vermittlungsportale eindeutig erkennbar. Dies kann zu Schwierigkeiten bei der Verwaltung und Kontrolle führen. Um dem gerecht zu werden, hat die Stadtverwaltung einen Weg gefunden: Die Vermittlungsportale wie booking.com oder HRS werden dazu verpflichtet, Auskunft über die Anbieter von Ferienwohnungen zu geben, um die Steuerpflichtigen identifizieren zu können. Dieser Schritt wurde aus Gründen der Steuergerechtigkeit unternommen und die meisten Anbieter reichen ihre Steuererklärungen fristgerecht ein.

Finanzdezernent Silvio Horn erklärt dazu: „Die Finanzverwaltung der Stadt hat im Juli diverse Vermittlungsportale aufgefordert, über die Anbieter von Übernachtungen im Stadtgebiet Auskunft zu erteilen. Sobald die Daten vorliegen, werden wir prüfen, inwieweit steuerpflichtige Übernachtungen stattgefunden haben, bisher aber noch nicht gemeldet worden sind. Anbieter, die bislang keine Steuererklärungen abgegeben haben, haben nun noch die Gelegenheit, dies umgehend nachzuholen.“

Für alle Informationen, die Steuersatzung und ein Formular für die Steuererklärung können die Betroffenen die offizielle Webseite schwerin.de konsultieren. Doch Vorsicht ist geboten: Sollte die Übernachtungssteuer dennoch nicht fristgerecht an die Stadt abgeführt werden, drohen den Anbietern mögliche Bußgelder. „Die Finanzverwaltung kann in Fällen einer Steuerverkürzung auch Bußgelder verhängen“, warnt der Finanzdezernent eindringlich.


Hier können die entsprechenden Dokumente und Rechtsgrundlagen eingesehen werden: https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/stadtverwaltung/finanzen/steuern-abgaben/uebernachtungssteuer/


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