(stm)

Die Schweriner Polizei bittet die Öffentlichkeit um Mithilfe nach zwei ähnlichen Wohnungseinbrüchen, die sich am vergangenen Wochenende jeweils in den Nachstunden ereigneten und bei dem der Täter zumindest in einem Fall die Bewohnerin berührte.

Dies schreibt sie in einer aktuellen Pressmietteilung.

Erster Vorfall in der Werdervorstadt

Am frühen Samstagmorgen wurde eine 18-jährige Deutsche um 0:50 Uhr in der Werdervorstadt unsanft aus ihrem Schlaf gerissen. Ein Unbekannter hatte sich offenbar über ein offenes Fenster Zugang zu ihrer Wohnung verschafft. Die junge Frau wurde durch den Eindringling berührt, blieb jedoch körperlich unversehrt. Als sie aufwachte, ergriff der Unbekannte die Flucht aus der Wohnung. Die Kriminalpolizeiinspektion Schwerin ermittelt in diesem Fall wegen des Verdachts einer Sexualstraftat.

Der Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben: männlich, etwa 25 bis 30 Jahre alt, schlanke Statur, westasiatischer Phänotypus, kurze schwarze Haare. Zur Tatzeit trug er einen weiß-cremefarbenen Kapuzenpullover und dunkle Hosen.

Ähnlicher Vorfall auf dem Großen Dreesch

In der folgenden Nacht, gegen 1:20 Uhr, ereignete sich ein ähnlicher Vorfall in einer Erdgeschosswohnung im Stadtteil Großer Dreesch. Eine schlafende 15-jährige Deutsche wurde durch die Anwesenheit eines Unbekannten geweckt, der sich ebenfalls durch ein geöffnetes Fenster Zutritt zur Wohnung verschafft hatte. Als die 15-Jährige auf sich aufmerksam machte, ergriff der Mann die Flucht.

Der Täter in diesem Fall wird wie folgt beschrieben: dunkel gekleidet, 180 bis 185 Zentimeter groß, wenig Haare bis Glatze.

Die Ermittlungen in beiden Fällen werden von der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin durchgeführt. Es wird noch geprüft, ob die beiden Vorfälle in Zusammenhang stehen.


Die Polizei ruft Zeugen dazu auf, sich zu melden. Wer Hinweise zu den Tätern geben kann oder verdächtige Beobachtungen gemacht hat, wird gebeten, sich unter den Telefonnummern 0385/5180-2224 oder -1560 mit der Schweriner Polizei in Verbindung zu setzen.

Darüber hinaus appelliert die Polizei an alle Bürgerinnen und Bürger, nicht nur vor dem Hintergrund dieser beiden Straftaten, Fenster und Türen stets geschlossen zu halten. Selbst ein leicht geöffnetes Fenster bietet keinen ausreichenden Schutz vor unbefugtem Eindringen.


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